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Wir warten auf die Grundsteuer-Reform!

Presseinformation 06.04.2018

BdSt blickt auf das Karlsruher Urteil am 10. April

Am kommenden Dienstag wird es für Mieter und Eigentümer spannend: Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zur Grundsteuer. Es ist damit zu rechnen, dass die Karlsruher Richter die geltenden Regeln für verfassungswidrig erklären. Rund 35 Millionen Grundstücke müssten dann in Deutschland neu bewertet werden. Für den Bund der Steuerzahler liegt auf der Hand: Eine Reform muss schnell her und einfach umsetzbar sein.

Anlass für die Urteile sind Bürgerbeschwerden und Vorlagen des Bundesfinanzhofs, der bereits 2014 Zweifel an den veralteten Steuervorschriften geäußert hat. Konkret stehen die Bewertungsregeln für die Grundstücke auf dem Prüfstand, die im Wesentlichen noch auf Wertverhältnissen des Jahres 1964 in den alten Bundesländern bzw. 1935 in den neuen Bundesländern basieren. Kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, muss der Gesetzgeber aktiv werden. Zwar hatten einige Bundesländer bereits 2016 einen Reformvorschlag vorgelegt, doch wurde dieser nicht von allen Bundesländern unterstützt. Denn in manchen Orten wäre die Grundsteuer durch den Vorschlag deutlich teurer geworden. Deshalb drängt der Bund der Steuerzahler darauf, sich auf ein einfaches Modell zu einigen, das Eigentümer und Mieter nicht zusätzlich finanziell belastet und keine zusätzliche Bürokratie produziert.

In seinem Urteil am 10. April wird das Bundesverfassungsgericht womöglich eine Richtung für die Reform vorgeben. Die Entscheidung wird für den Nachmittag erwartet, sodass dann eine erste Einschätzung zu den Konsequenzen möglich ist.

Unsere kostenfreie Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800/8838388

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