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Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 16.08.2019, JV

Bund der Steuerzahler begrüßt FDP-Vorstoß zur Begrenzung der Grundsteuerbelastung

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen begrüßt den heutigen Vorstoß der FDP-Landtagsfraktion zur wertunabhängigen Festsetzung der Grundsteuer. Die Landesregierung soll von der Öffnungsklausel bei der anstehenden Grundsteuerreform Gebrauch machen. „Nur ein wertunabhängiges Modell gewährleistet eine praktikable und für die Steuerzahler nachvollziehbare Grundsteuer. Gleichzeitig bewahrt es die Steuerzahler vor unvorhersehbaren Abgabenverschärfungen, erklärt Bernhard Zentgraf, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler. Des Weiteren fordert der Bund der Steuerzahler den Landtag auf, die im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) verankerten Fehlanreize bei der Festsetzung der kommunalen Hebesätze zu korrigieren. Derzeit benachteilige der KFA Kommunen, die von ihren Bürgern einen unterdurchschnittlich hohen Hebesatz verlangen. „Hieraus entsteht eine Anhebungsspirale, aus der sich die Kommunen nicht eigenständig befreien können und die den Bürgern regelmäßig steigende Belastungen auferlegt“, warnt Zentgraf.

Die Fehlanreize im KFA beschränken sich dabei keinesfalls auf die Grundsteuer sondern wirken im gleichen Maße auf die Höhe der Gewerbesteuerhebesätze.

Der KFA verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen soll er die originäre Finanzausstattung der Kommunen soweit aufstocken, dass sie ihre Pflicht- und Selbstverwaltungsaufgaben erfüllen können. Zum anderen sollen die Finanzkraftunterschiede zwischen den Kommunen reduziert werden. Dazu teilt das Land den Kommunen zweckungebundene Schlüsselzuweisungen zu. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen ist vom jeweiligen Verhältnis zwischen Steuerkraft und Finanzbedarf der Kommune abhängig: Übersteigt der pauschal ermittelte Finanzbedarf die Steuerkraft, wird ein Teil dieser Differenz durch Schlüsselzuweisungen ausgeglichen.

Die Steuerkraft einer Kommune wird ermittelt, indem das Aufkommen aus den Gemeindeanteilen der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie das Aufkommen aus Grund- und Gewerbesteuer (Realsteueraufkommen) addiert werden. Anders als bei den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen werden bei den Realsteuern allerdings nicht die tatsächlichen Aufkommen berücksichtigt, sondern das anhand vorgegebener Nivellierungshebesätzen (fiktive Hebesätze) ermittelte Realsteueraufkommen, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Durch die Nivellierung erhalten Gemeinden, deren örtliche Hebesätze unter den Nivellierungssätzen liegen, verminderte Schlüsselzuweisungen, da die ihnen unterstellte (fiktive) Steuerkraft ihre tatsächliche übersteigt. Hinzukommt, dass die fiktiv überhöhte Steuerkraft auch bei der Festsetzung der Kreisumlagezahlungen herangezogen wird. Betroffene Gemeinden zahlen die Kreisumlage auf Basis eines fiktiv ermittelten Steueraufkommens, das sie in dieser Höhe niemals vereinnahmt haben. Daher haben Gemeinden unterhalb der Nivellierungssätze den Anreiz, ihre Hebesätze anzuheben und damit die finanziellen Nachteile infolge der Finanzausgleichssystematik zu kompensieren. Auf der anderen Seite besteht für Gemeinden, deren Hebesätze über den Nivellierungssätzen liegen, kein Anreiz zur Senkung, da ihre zusätzlichen Realsteuereinnahmen bei der Zuteilung der Schlüsselzuweisungen im KFA ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Bei steigenden Nivellierungshebesätzen verschärfen sich die beschriebenen Anreize. Aus Sicht der Steuerzahler sollten die Nivellierungssätze daher möglichst lange konstant gehalten werden.

Einige Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen) legen nach Angaben des BdSt die Nivellierungshebesätze per Gesetz diskretionär fest. Die Sätze verweilen solange auf dem gleichen Niveau, bis sie per Gesetzbeschluss verändert werden. Anders im KFA des Landes Niedersachsen: Hier orientieren sich die Nivellierungshebesätze automatisch an den landesweit gewogenen Durchschnittshebesätzen (vgl. § 11 NFAG). Gemeinden, die unter den Durchschnittssätzen liegen, erhöhen ihre Sätze aus den o.g. Gründen, wodurch sich die künftigen Durchschnitts- und damit auch Nivellierungssätze weiter erhöhen. Es kommt zu einer ungesunden Anhebungsspirale.

Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb den Niedersächsischen Landtag auf, das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz (NFAG) zu reformieren und die dynamische durch eine diskretionäre Festsetzung der Nivellierungshebesätze zu ersetzen. „Durch den Wegfall der Dynamisierung würden Haus- und Wohnungseigentümer sowie auch Mieter und Gewerbebetriebe bei Grund- und Gewerbesteuer, wirkungsvoll vor einer automatisierten Erhöhung ihrer Steuerbelastung geschützt“, erklärt Zentgraf.

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