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Rückführung des Solidaritätszuschlags – BdSt verlangt schnelleres Soli-Ende

Stellungnahmen & Eingaben 14.08.2019

Die Bundesregierung plant, den Solidaritätszuschlag abzubauen. Ab dem Jahr 2021 soll der Zuschlag für 90 Prozent der Soli-Zahler entfallen. Körperschaften (z. B. GmbHs) und Sparer werden den Zuschlag aber weiterhin leisten müssen, so der Vorschlag. Der Bund der Steuerzahler setzt sich in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium für einen gänzlichen Abbau für alle Bürger und Betriebe ein. Zudem muss der Solidaritätszuschlag aus unserer Sicht bereits ab dem Jahr 2020 entfallen. Denn die Politik hatte die Ergänzungsabgabe immer mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verknüpft, die 2019 auslaufen. Deshalb muss aus unserer Sicht auch der Soli zu diesem Zeitpunkt enden. Zumindest muss der Gesetzgeber ein festes Datum aussprechen, wann endgültig Schluss mit dem Soli ist – und zwar für alle Steuerzahler!

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