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44 Mio. Euro für die Ministerialzulage

Aktion Frühjahrsputz 2019 14.03.2019

Bundesregierung

Vor 100 Jahren wurde die Weimarer Verfassung beschlossen. Ein Relikt aus jener Zeit existiert heute noch immer: die sogenannte Ministerialzulage, die knapp 26.000 Beschäftigte in den obersten Bundesbehörden und Gerichtshöfen erhalten.

Die Begründung für die Zulage ist seit jeher dieselbe. Sie soll die besonderen persönlichen Anforderungen und Belastungen der Ministeriumsbeschäftigten pauschal abgelten. Konkrete Leistungs- oder spezielle Funktionskriterien der Beamten berücksichtigt sie jedoch nicht. Sie ist auf 12,5 Prozent der Besoldungssätze des Jahres 1975 eingefroren und variiert exakt zwischen 72,48 und 552,76 Euro.

Diese spezielle Zulage erhalten alle Beamten aus den Ministerien sowie Soldaten, Richter und Angestellte zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt. Allein der drastische Personalzuwachs 2018 und 2019, für den die große Koalition verantwortlich ist, hat für den Steuerzahler teure Folgen: Aktuell gibt es in den Ministerien mehr als 1.700 zusätzliche Mitarbeiter, die einen Anspruch auf die Zulage haben (Soldaten sind nicht 44 Mio. Euro für die Ministerialzulage mitgerechnet). Damit summieren sich die Kosten der Ministerialzulage auf inzwischen rund 44 Mio. Euro pro Jahr.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert: Es gibt Traditionen, die einfach nicht mehr zeitgemäß sind! Bis auf Bayern haben alle Länder die Zulage abgeschafft – aus gutem Grund. Der Bund sollte daher nachziehen und das fast 100-jährige Privileg beenden. Im Wettbewerb um die besten Köpfe sind zielgenaue Anreize für das Personal besser als eine pauschale Zulage für alle.

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