Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Freibeträge für 2019 eintragen lassen

Freibeträge für 2019 eintragen lassen

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. / Presseinformation 04.10.2018

So sichern Sie sich mehr Netto vom Brutto!

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viele Steuern gezahlt. Ein Hauptgrund: Mögliche Freibeträge sind auf der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht vermerkt. Wer sein monatliches Nettogehalt erhöhen möchte hat die Möglichkeit, ei-nen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen. Für das Jahr 2019 können die Frei-beträge ab Oktober 2018 beantragt werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein hin.

Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler dann erst lange Zeit später über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung beantragen, sodass die entsprechenden Kosten beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, und das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden, erläutert der Bund der Steuer-zahler Schleswig-Holstein.

Ein solcher Antrag setzt voraus, dass der Steuerzahler hohe Aufwendungen haben wird. Dies können z.B. hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, für Ar-beitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsfüh-rung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben, wie z.B. Unterhalts-leistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen mehr als 600 Eu-ro im Jahr betragen. Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro übersteigen. Wenn sich an der persönlichen Situation nichts ändert, sind die Freibeträge zwei Jah-re gültig. Wichtig: Wer einen Freibetrag gewährt bekommt, muss eine Einkommen-steuererklärung anfertigen. Hier werden dann die Ausgaben exakt nachgerechnet.

Das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ kann im Internet auf den Seiten der jeweiligen Landesfinanzverwaltung abgerufen werden. Wer noch für das laufen-de Jahr die Ermäßigung erhalten möchte, muss sich beeilen. Für 2018 ist ein Antrag bis zum 30. November bei den Finanzämtern möglich. Danach kann eine Steuerer-mäßigung nur noch über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

Weitere Möglichkeiten, Steuern bei der Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber zu sparen, erklärt die Broschüre „Mehr Netto vom Brutto“, die kostenlos angefordert werden kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein unter 0431/563065.

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland