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Geplante Bodenwert-Grundsteuer: Vielen Bürgern drohen höhere Belastungen

Presseinformation 28.07.2020

Bund der Steuerzahler kündigt Musterklage an

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, den heute im Kabinett zur Abstimmung stehenden Entwurf zur Grundsteuerreform grundlegend zu überarbeiten. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg Bilaniuk befürchtet Belastungsverschärfungen und sieht verfassungsrechtliche Probleme, wenn die Landesregierung nicht einlenkt. Grund dafür ist, dass nach den Plänen der Landesregierung gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz verstoßen wird, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich besteuert werden muss.

Wenn dieses Konzept Realität wird, werden künftig die Besitzer eines kleinen Häuschens genauso viel Grundsteuer bezahlen, wie die Besitzer einer großzügigen Villa auf einem Grundstück gleicher Größe in gleicher Lage. Dies könnte zu sozialen Verwerfungen führen, wie dies bereits in einem Gutachten von Prof. Gregor Kirchhof prognostiziert wurde.

Des Weiteren dürfte die neue Bodenwert-Grundsteuer bei vielen Bürgern zu massiven Mehrbelastungen führen. Zwar wird in der Diskussion um die Reform der Grundsteuer immer wieder die Absicht bekundet eine aufkommensneutrale Lösung anzustreben, was aber nur gelingen kann, wenn die Gemeinden bei der Festlegung der neuen Hebesätze ab 2025 mitmachen. Dies dürfte, auch wegen der langjährigen Folgen der Corona-Krise, eher ein Wunschdenken sein. Es steht vielmehr zu befürchten, dass es bei der Reform der Grundsteuer zahlreiche Verlierer geben wird. Insbesondere Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen in vielen Fällen mit einer höheren Grundsteuer rechnen.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat bei der Neuregelung der Grundsteuer stets dafür geworben Modellen den Vorzug zu geben, die einfach, praktisch und gerecht sind. Insbesondere letzteres Kriterium erfüllt die Bodenwert-Grundsteuer nicht.

Erst vor kurzem haben sich die Bundesländer Hessen und Niedersachsen, die ebenfalls vom Bundesmodell abweichen wollen, für eine Kombination aus Lage des Grundstücks und Fläche von Grundstück und Gebäude als Wertmaßstab ausgesprochen. Ein Vorschlag, der auch Baden-Württemberg gut zu Gesicht stünde.

Die von der baden-württembergischen Landesregierung geplante Bodenwert-Grundsteuer dürfte zwar einfacher zu handhaben zu sein als die extrem komplizierte bundesgesetzliche Regelung, aber wie oben ausgeführt, es gibt bessere und gerechtere Lösungen bei der Reform der Grundsteuer.

Sollte die Landesregierung an ihren bisherigen Plänen festhalten, wird der baden-württembergische Steuerzahlerbund im Rahmen einer Musterklage die neue Grundsteuer einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen.

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