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Unser Erfolg im Kampf gegen den Soli!

Top News 06.12.2019

Die NRW-Oberfinanzdirektion (OFD) hat verfügt, dass Einsprüche gegen Soli-Vorauszahlungen vorerst ruhen. Über unseren Erfolg berichtet heute die Rheinische Post.

„Unsere neue Musterklage gegen den Solidaritätszuschlag hat zu einer Einspruchswelle geführt. Wir haben damit den Nerv der Bürger getroffen, die den Soli nicht länger zahlen wollen“, betont der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, gegenüber der Rheinischen Post (Freitagausgabe). Wir als Bund der Steuerzahler bewerten es positiv, dass die Finanzverwaltung schon frühzeitig auf die Einsprüche reagiert und das Ruhen der Verfahren erlaubt. Normalerweise erkennen die Finanzbehörden Gerichtsverfahren erst dann an, wenn sie dem Bundesfinanzhof vorliegen. Holznagel: „Dass jetzt eine laufende Klage bei einem Finanzgericht in Bayern diese Reaktion ausgelöst hat, ist ein Achtungszeichen für alle Bürger! „Wir hoffen, dass dieses Beispiel Schule macht und auch in anderen Bundesländern das Ruhen der Einsprüche gegen die Soli-Vorauszahlungen 2020 gewährt wird.“

Die wichtigsten Punkte: OFD-Verfügung und BdSt-Musterklage

Der Vorteil: Einsprüche gegen die im Einkommensteuerbescheid bzw. Vorauszahlungsbescheid festgesetzten Soli-Vorauszahlungen bleiben bis zu einem Gerichtsurteil offen. Der Steuerzahler muss den Soli zwar vorerst zahlen, allerdings muss er nicht selbst klagen, sondern kann den Ausgang des Pilotverfahrens abwarten.

Unsere Klage – Die Streitfrage: Umstritten ist, ob der Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2020 noch erhoben werden darf. Die Politik hatte die Ergänzungsabgabe stets mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verbunden – dieser Solidarpakt II läuft am Jahresende aus. Deshalb entfällt ab Januar 2020 die Rechtfertigung für den Solidaritätszuschlag, so unsere Argumentation.

Unsere Klage – Der Sachverhalt: Ein Ehepaar aus Bayern wendet sich gegen seinen Vorauszahlungsbescheid. Dort hatte das Finanzamt für das Jahr 2020 neben den Einkommensteuervorauszahlungen auch den Solidaritätszuschlag festgesetzt. Die Kläger verlangen, dass die Soli-Vorauszahlungen ab dem Jahr 2020 auf null herabgesetzt werden, da keine Berechtigung mehr für die Erhebung der Ergänzungsabgabe besteht.

Die Klage ist seit August 2019 beim Finanzgericht anhängig. Inzwischen sind Schriftsätze ausgetauscht, sodass wir auf eine mündliche Verhandlung im kommenden Jahr hoffen.

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