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Sparen, Anlegen, Investieren

Vorsorge muss sich lohnen!

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Während Sparer meist nur noch geringfügige oder keine Zinsen erhalten, verlangt der Fiskus seit mehr als 50 Jahren für Steuernachforderungen einen Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Das ist deutlich mehr als der marktübliche Zinssatz. Auch sonst werden Sparer und Anleger gebeutelt. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Sparen lohnt!

Abgeltungsteuer

Die Sparer sind bereits durch die Niedrigzinspolitik der EZB stark belastet. Häufig reicht die niedrige Rendite nicht einmal zum Erhalt der Kaufkraft aus. Steuererhöhungen für Sparer sind daher indiskutabel, denn viele sichern mit dem Sparkonto oder dem Aktiendepot ihre Altersvorsorge ab. Gleichwohl wird in der Politik die Forderung laut, die Abgeltungsteuer abzuschaffen, weil diese ungerecht sei. Dabei gilt die Steuer in ihrer jetzigen Form erst seit dem Jahr 2009, sodass für private Kapitalerträge ein einheitlicher Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfällt. Für betriebliche Konten gilt der normale Steuertarif.

Die Einfachsteuer auf private Kapitalerträge hat viel Bürokratie abgebaut und damit sowohl die Bürger als auch die Finanzämter entlastet. Der Bund der Steuerzahler setzt sich daher für die günstigere Abgeltungssteuer ein. 

Der Fiskus berechnet für Steuererstattungen und Steuernachzahlungen 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Das ist deutlich mehr als der marktübliche Zinssatz. Ziel der Regelung ist es eigentlich, Zinsvorteile abzuschöpfen, die der Bürger oder Unternehmer durch die verspätete Begleichung der Steuerschuld erlangt hat. Dies setzt aber voraus, dass der Steuerzahler entsprechende Vorteile auch hätte erzielen können. Aufgrund der Niedrigzinsphase ist es momentan jedoch kaum möglich, Geld mit einem Ertrag von 6 Prozent anzulegen. Besonders ärgerlich: Die Zinsen fallen nicht nur bei Steuerhinterziehung oder säumigen Steuerzahlern an, sondern für jedermann. Der Zins muss selbst dann gezahlt werden, wenn den Steuerzahler gar keine Schuld an der verspäteten Steuerzahlung trifft. Dies kann etwa der Fall sein, weil das Finanzamt die Steuererklärung nicht schnell genug bearbeitet, Unterlagen anderer Ämter noch nicht vorliegen oder nach einer langjährigen Betriebsprüfung eine Steuernachzahlung festgesetzt wird.

Aufgrund der Niedrigzinsphase wirbt der Bund der Steuerzahler für eine Halbierung des Zinssatzes.