Musterklagen gegen die neue Grundsteuer – Das ist die Lage in Baden-Württemberg
Die vier Verbände Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg klagen in Form mehrerer Musterklagen gegen das ab 2025 in Baden-Württemberg geltende Landesgrundsteuergesetz. Grund für die Musterklagen sind gravierende verfassungsrechtliche Bedenken der vier Verbände hinsichtlich der Grundsteuer B im neuen Grundsteuergesetz im Land.
Mit den Klagen sollen sowohl grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden, als auch Fragen rund um das System der Bodenrichtwerte als Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg untersucht werden. So ist aus Sicht der beteiligten Verbände das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte intransparent und ungenau.
Die ersten beiden Musterklagen werden unter dem Aktenzeichen 8 K 2368/22 sowie dem Aktenzeichen 8 K 1582/23 geführt. Diese Aktenzeichen können, neben mittlerweile weiteren Aktenzeichen (siehe verlinkter Sonderratgeber), von den Steuerzahlern verwendet werden, um mit Verweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer in Baden-Württemberg Einspruch gegen den eigenen Grundsteuerwertbescheid einzulegen. Ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid sowie zahlreiche in einem Info-Service gebündelte Informationen, unter anderem zum aktuellen gerichtlichen Stand der Musterverfahren, finden Sie