Staat und Private - Sparen durch Aufgabenteilung
Jede Kommune sollte ihre Aufgaben darauf prüfen, ob es sich um Pflichtaufgaben oder freiwillige Leistungen handelt. Nicht jede politisch wünschenswerte Aufgabe ist auch tatsächlich finanzierbar.
Zudem muss längst nicht jede Aufgabe zwingend auch von jeder Kommune selbst erfüllt werden. Durch interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) mehrerer Kommunen können Synergien und Spezialisierungsvorteile für einen effizienten Einsatz von Steuergeldern realisiert werden. Vielfach lässt sich damit das Angebot für die Bürger sogar verbessern oder ausweiten, bei gleichem oder sogar geringeren Mitteleinsatz.
Durch die Übertragung von Aufgaben an private Träger und Anbieter im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) können Kommunen vom fachlichen und betriebswirtschaftlichen know-how des Privatsektors profitieren und Leistungen anbieten, ohne diese in Eigenregie bereitstellen zu müssen. Ein klassischer Anwendungsfall wären beispielsweise Bau und Betrieb von Kindertagesstätten.
In diesem Kapitel finden Sie zahlreiche Informationen zu den Möglichkeiten der Aufgabenteilung in der Kommune.
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Übertragung von Aufgaben an private Träger durch Öffentlich-Private-Partnerschaften
- Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
- Öffentliche Auftragsvergabe und Preisprüfer
Diese Themeseite wird fortlaufend um aktuelle Beiträge aus dem Bereich "Staat und Private - Sparen durch Aufgabenteilung" ergänzt. Die aktuellsten Beiträge finden Sie am Ende dieser Seite.
Aktuelle Beiträge zum Thema:
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