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Umzug und Steuern - Nr. 6
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Ob der Trainer im Sportverein, die Kursleiterin in der Volkshochschule oder die nebenberufliche Pflegerin, die Ehrenamtlichen sorgen in vielen Bereichen dafür, dass das Leben in unserer Gesellschaft bereichert wird. Der Gesetzgeber erkennt dieses Engagement an und gewährt die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Welche Freibeträge es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
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