Stille Reserven im betrieblichen Grundvermögen – Wie vermeide ich ihre Versteuerung? - Nr. 58
Wird ein Gewerbebetrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil (Anteil an einer Personengesellschaft) veräußert oder aufgegeben, muss der Inhaber bestehende stille Reserven grundsätzlich auflösen und versteuern. Aufgrund jahrelanger Abschreibungen und/oder Wertsteigerungen der Immobilie erhöht sich dann der gewerbliche Gewinn eines einzigen Jahres. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs wirkt sich dies in der Regel äußerst negativ aus. Der Gesetzgeber mildert diese Rechtsfolgen, indem er für den Aufgabegewinn unter bestimmten Umständen Erleichterungen ge-währt. Gleichwohl können sich im Einzelfall Strategien zur Vermeidung oder Verschiebung der Versteuerung anbieten.
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