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Bedeutung und Berechnung von Fristen im Steuerrecht - Nr. 13
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Angaben in Rechnungen - Nr. 15
Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber - Nr. 14
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Der Lohnsteuerabzug unterstellt monatlich gleichbleibende Verhältnisse. Ein schwankender Arbeitslohn kann allerdings dazu führen, dass vom Arbeitgeber unterjährig zu viel Lohnsteuer einbehalten werden musste. Diese zu viel einbehaltene Lohnsteuer könnte sich der Arbeitnehmer zwar vom Finanzamt durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurückholen, einfacher und schneller kommen die Arbeitnehmer allerdings an ihr Geld, wenn der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt.
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