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Frist zur Abgabe der Steuererklärung wird bis Ende Januar 2023 verlängert
Da in Nordrhein-Westfalen bis Ende Oktober nur gut ein Drittel der Steuerzahler ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, regte der BdSt NRW öffentlich an, die Abgabefrist um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern. Das NRW-Finanzministerium kam diesem Wunsch des BdSt NRW nach.
Zur Erinnerung: Der Bund der Steuerzahler NRW hatte frühzeitig davor gewarnt, dass bei der Grundsteuerreform mit dem in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommenden komplizierten Bundesmodell eine XXL-Bürokratie droht. Eine einfache, schlanke und kostengünstige Abwicklung der Grundsteuerreform ist beim Bundesmodell nicht zu erkennen. Mehr und mehr zeigt sich, dass es ein Fehler war, in Nordrhein-Westfalen nicht die Länderöffnungsklausel zu nutzen und ein einfacheres Grundsteuer-Modell umzusetzen.