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Abfall- und Abwassergebühren für private Haushalte 2021 in NRW
Straßenausbaubeiträge in Deutschland
Straßenausbaubeiträge gibt es in Deutschland in drei Formen: Gar nicht, als einmalige oder als wiederkehrende Beiträge, wenn eine Gemeindestraße ausgebaut wird. Welche Regelung gilt, hängt zunächst vom Bundesland ab. Der Bund der Steuerzahler zeigt auf, wo was gilt.
Allgemein
Baut eine Stadt oder eine Gemeinde eine Straße in eigener Baulast aus oder wird sie erneuert, fallen mancherorts Straßenausbaubeiträge an. Vor allem sind es Gemeindestraßen, deren Baulast bei der Gemeinde liegt. Jedoch können Städte auch die Baulast von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen innehaben, so dass auch deren Ausbau beitragspflichtig ist. Beitragspflichtig sind die Eigentümer entweder von an der auszubauenden Straße grenzenden Grundstücken oder von Grundstücken in der sogenannten Abrechnungseinheit.
Was genau gilt, hängt zunächst vom Bundesland ab. Sofern Beiträge für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen, so regelmäßig die offizielle Bezeichnung, in einem Bundesland erhoben werden, ist dies grundsätzlich im Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt. Da das KAG ein Landesgesetz ist, unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Unterschiede bestehen etwa darin, ob Gemeinden verpflichtet sind, die Beiträge zu erheben oder ob dies freiwillig ist. Sind hingegen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, dürfen Kommunen die Beiträge nicht erheben. Unterschiede betreffen auch mögliche Härtefallregelungen wie Stundungen und Ratenzahlungen sowie Zahlungsfristen.
Müssen oder können Städte und Gemeinden die Beiträge erheben, haben sie dafür örtliche Satzungen aufgestellt. Deshalb hängt die konkrete Ausgestaltung auch von der Kommune ab, in der das belastete Grundstück liegt. Sofern das KAG sowohl einmalige als auch wiederkehrende Beiträge zulässt, bestimmt die Beitragssatzung, welche der beiden Varianten praktiziert wird; ggf. kann sich dies auch von Stadtteil zu Stadtteil unterscheiden.
In den Satzungen ist auch geregelt, für welche Teileinrichtung – wie Fahrbahn inkl. Unterbau, Bürgersteig, Straßenbeleuchtung, Entwässerung, Radwege, Straßenbegleitgrün uvm. – die Beiträge erhoben werden. Zudem gibt es beispielsweise unterschiedliche Verschonungsregelungen und Grundstücksbewertungen je nach Bebauung – dabei geht es um die Verteilung der Beitragslast zwischen den zu belastenden Grundstücken, der Gemeindeanteil ändert sich dadurch nicht.
Abzugrenzen sind die „StrAbs“ von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch, die für die erstmalige Errichtung einer Straße erhoben werden, und von Sanierungsbeiträgen in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet.
Im Folgenden eine Übersicht nach Bundesländern in alphabetischer Reihenfolge.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem noch nie Straßenausbaubeiträge erhoben wurden. Städte und Gemeinden erhalten vom Land kilometerabhängige Zuweisungen für die Unterhaltung von Straßen in ihrer Baulast in Höhe von insgesamt 44,5 Mio. Euro. So erhielten Gemeinden 2020 zwischen 2.600 Euro/km für Gemeindeverbindungsstraßen und 6.800 Euro/km ehemaliger Landesstraße, die zur Kreisstraße herabgestuft wurde.
Bayern
In Bayern schaffte eine CSU-Alleinregierung die Straßenausbaubeiträge Mitte 2018 rückwirkend zum 1. Januar 2018 ab. Bis dahin nahmen die Städte und Gemeinden im Freistaat jährlich rund 60 bis 65 Mio. Euro ein. Zur Entschädigung für den Einnahmeausfall können die Gemeinden Anträge beim Land stellen, wofür seitdem im Landeshaushalt jährlich mindestens 65 Mio. Euro zur Verfügung stehen, so auch 2021. Im Jahr 2020 wurden diese Mittel einmalig um weitere 50 Mio. Euro verstärkt. Da der Verwaltungsaufwand zur Beitragserhebung entfällt, werden die bayerischen Kommunen insgesamt finanziell bessergestellt und die Bürger zugleich entlastet.
Berlin
Für die Bundeshauptstadt spielten die Ausbaubeiträge historisch keine große Rolle, sie wurden nur in den Jahren 2006 bis 2011 erhoben. In diesen fünf Jahren nahm Berlin nur rund 624.000 Euro an Straßenausbaubeiträgen ein, denen jedoch Erhebungskosten von mehr als 340.000 Euro gegenüberstanden – mehr als die Hälfte der Einnahmen verschlang die Bürokratie. Folgerichtig wurden die Ausbaubeiträge 2012 von der rot-schwarzen Koalition wieder abgeschafft.
Brandenburg
Im Juni 2019 wurden die Ausbaubeiträge von der rot-roten Koalition in Brandenburg rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Kommunen werden 2020 und 2021 für ihren Einnahmeausfall mit rund 40 Mio. Euro aus der Landeskasse entschädigt (2019: 31 Mio. Euro).
Bremen
Im Bundesland Bremen ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz über eine Kann-Vorschrift geregelt. Das führt zu der kuriosen Situation, dass die Stadt Bremen auf Ausbaubeiträge verzichtet, wohingegen die Stadt Bremerhaven jene erhebt. Dabei rechnet Bremerhaven mit jährlichen Einnahmen von rund 450.000 Euro.
Hamburg
Unter einem von SPD und Grünen geführten Senat wurden die Straßenausbaubeiträge im Jahr 2016 abgeschafft. In der Hansestadt überstiegen die Ausgaben die Einnahmen bei weiten. Von 2011 bis 2015 nahm Hamburg durchschnittlich 184.000 Euro pro Jahr durch Straßenausbaubeiträge ein, denen allein Personal- und Sachkosten von jährlich rund 160.000 Euro gegenüberstanden plus weiteren Kosten von rund 125.000 Euro im Jahr, die mit der Beitragserhebung anfallen wie die Beauftragung von Ingenieurbüros, Rechtsstreite und Abgabe von Stellungnahmen. Durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurden nicht nur die Bürger, sondern auch der städtische Haushalt entlastet.
Hessen
Im schwarz-grün regierten Hessen stehen die Straßenausbaubeiträge, die dort Straßenbeiträge genannt werden, unter schwerem Beschuss. Als Konsequenz wurde zumindest im Jahr 2018 aus der Soll-Vorschrift zur kommunalen Erhebung eine Kann-Vorschrift. Allerdings geht der Kampf weiter, da die oppositionellen SPD, AfD und Linkspartei zusammen mit dem Steuerzahlerbund fortgesetzt für die Abschaffung streiten. Zu Zeiten der Soll-Vorschrift lag das hessische Gesamtaufkommen bei rund 40 Mio. Euro im Jahr. Laut Presseberichten hat sich bereits jede vierte Kommune von den Ausbaubeiträgen verabschiedet.
Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinsam haben CDU und SPD in Mecklenburg-Vorpommern die Ausbaubeiträge Mitte 2019 rückwirkend für Baumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 [sic!] begonnen wurden, abgeschafft. Im Gegenzug wurde die Grunderwerbsteuer um einen Punkt auf sechs Prozent erhöht. Die daraus erwarteten Mehreinnahmen von etwa 30 Mio. Euro im Jahr sollen an die Kommunen als Kompensation für die Ausbaubeiträge weitergereicht werden.
Niedersachsen
In Niedersachsen ist es den Kommunen freigestellt, ob sie Ausbaubeiträge erheben wollen oder nicht. Knapp die Hälfte der niedersächsischen Städte und Gemeinden erhebt keine Ausbaubeiträge mehr. Zwar wurde eine landesweite Abschaffung heftig diskutiert, aber die Große Koalition von SPD und CDU wollte sich bislang nicht zu einer kompletten Abschaffung durchringen. Stattdessen wurden den Kommunen im Oktober 2019 verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt, um die Beitragslast für die Zahler erträglicher zu gestalten. Seitdem können die Kommunen beschließen, nur einen reduzierten Anteil des beitragsfähigen Gesamtaufwands einer Straßenausbaumaßnahme auf die Anlieger umzulegen. Bisher galt bei der Bemessung der Anlieger- und Gemeindeanteile ausschließlich das Vorteilsprinzip, wodurch der Anliegeranteil beispielsweise bei Anliegerstraßen auf 50 bis 75 Prozent der ermittelten Herstellungskosten fixiert wurde. Ferner dürfen Förderzuschüsse Dritter - etwa des Landes - nun von dem Gesamtaufwand abgezogen werden, der anschließend auf Gemeinde und Anlieger umgelegt wird. Bisher wirkten sich sämtliche Zuschüsse lediglich auf den Gemeindeanteil kostenmindernd aus. Ebenso besteht nun eine rechtssichere Möglichkeit, Vergünstigungen für Eckgrundstücke und übergroße Grundstücke einzuräumen. Zu guter Letzt räumt das Gesetz den Kommunen nunmehr die Möglichkeit ein, den Beitragspflichtigen eine Verrentung der Beitragsschuld für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren einzuräumen. Dabei dürfen die Kommunen sogar auf eine Verzinsung des ausstehenden Restbetrags verzichten.
Der BdSt-Landesverband Niedersachsen und Bremen hat sich 2021 detailliert mit den landesspezifischen Regelungen zu Straßenausbaubeiträgen befasst. Dabei fand der Landesverband heraus, dass die Kommunen von den neu geschaffenen Erleichterungsmöglichkeiten bisher kaum Gebrauch gemacht haben.
Die vollständige Studie "Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen - Eine Bestandsaufnahme im Frühjahr 2021" können Sie unter folgendem Link aufrufen:
https://steuerzahler.de/landesverbandsseite/niedersachsen-bremen/strabs/
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-westfälische Kommunen sollen Straßenausbaubeiträge erheben. Dagegen hat der Steuerzahlerbund eine Volksinitiative für die Abschaffung der Ausbaubeiträge gestartet und rund eine halbe Millionen Unterschriften gesammelt! In der Landespolitik hat die Volksinitiative des BdSt zu grundlegenden Verbesserungen für die Bürger geführt, aber noch nicht zu einer kompletten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Ende 2019 beschloss der schwarz-gelb dominierte Landtag, rückwirkend zum 1. Januar 2018 [sic!] die Hälfte des Anliegeranteils an den Ausbaukosten zu übernehmen, wobei Bauvorhaben, die vor diesem Stichtag begonnen wurden, noch mit der alten Regelung abgerechnet werden. Die NRW-Kommunen nahmen bis dahin jährlich gut 120 Mio. Euro an Ausbaubeiträgen ein, so dass die Bürger um rund 60 Mio. Euro aus der Landeskasse entlastet werden.
Rheinland-Pfalz
Mittlerweile ist Rheinland-Pfalz das einzige deutsche Bundesland, in dem Ausbaubeiträge ohne jeden Abstrich verpflichtend von den Kommunen erhoben werden müssen. Dabei wird die Kann-Regel im KAG durch die Gemeindeordnung, nach der Beiträge erhoben werden müssen, zu einer kommunalen Verpflichtung. Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP will, im Gegensatz zur Opposition von CDU, AfD und Freien Wählern, sowie außerparlamentarisch zur Linkspartei, auch künftig Straßenausbaubeiträge als Pflicht durch die Städte und Gemeinden erhoben wissen. Lediglich eine Reform der Ausbaubeiträge stieß die Ampel an: Mitte 2020 beschloss der rheinland-pfälzische Landtag, dass alle Städte und Gemeinden grundsätzlich auf wiederkehrende Beiträge umzustellen haben; einmalige Beiträge sollen nur noch in wenigen Ausnahmefällen erhoben werden dürfen. Bis zur Reform hatten etwa 60 Prozent der Gemeinden Einmalbeiträge, 40 Prozent wiederkehrende Beiträge (WKB) für den Straßenausbau erhoben. Der Steuerzahlerbund kritisierte, dass als Nebeneffekt dieser Reform die Bürger mehr für den Straßenausbau zahlen müssen, da der Gemeindeanteil bei WKB regelmäßig niedriger ist als bei einmaligen Beiträgen. Entsprechend ist der Anliegeranteil höher.
Saarland
Das Saarland stellt es seinen Kommunen frei, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Aufgrund der vielerorts verbreiteten Finanznot besteht aber de facto eine Erhebungspflicht, mit Ausnahme für die Fahrbahnen. Bürgerfreundlich hatten bereits 2015 die Hälfte der saarländischen Städte und Gemeinden ihre Straßen- durch Gehwegsausbaubeitragssatzungen ersetzt – seitdem hat sich der Trend fortgesetzt. Da die Fahrbahn und ihr Unterbau oft die höchsten Kosten verursachen, werden die Bürger dadurch entlastet.
Sachsen
Sächsische Kommunen sind nicht zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge verpflichtet, es ist freiwillig. Eine überwältigende Mehrheit von 80 Prozent der Städte und Gemeinden erhebt keine Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen.
Sachsen-Anhalt
Mitte Dezember 2020 waren sich alle Fraktionen im Landtag Sachsen-Anhalts einig: Die Straßenausbaubeiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Für die Städte und Gemeinden wurde dabei eine Entschädigung von aktuell 15 Mio. Euro im Jahr beschlossen.
Schleswig-Holstein
Ende 2017 hat das schwarz-grün-gelb geführte Schleswig-Holstein seine Kommunen von der Pflicht befreit, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Inzwischen verzichten laut Presse schon über 80 Prozent der Städte und Gemeinden im nördlichsten deutschen Bundesland auf diese Beiträge.
Thüringen
Im September 2019 wurden von der rot-rot-grünen Koalition in Thüringen die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft. Auf Antrag werden den Kommunen ihre entgangenen Beitragseinnahmen voll erstattet. Bis dahin lag das StrAbs-Aufkommen im langjährigen Durchschnitt bei knapp 24 Mio. Euro.
Stand: August 2021.
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