Die steuerliche Selbstanzeige - Nr. 55
Scheidung und Steuern - Nr. 57
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Privathaushalten - Nr. 56
Hat der Steuerzahler für Reparaturen im Haushalt einen Handwerker beauftragt, kann er im Rahmen von sog. haushaltsnahen Handwerkerleistungen den Fiskus an den Aufwendungen beteiligen und zwar unabhängig davon, ob er Wohnungseigentümer oder Mieter ist. Seit 2020 gibt es noch eine weitere Möglichkeit Handwerkerleistungen im Privathaushalt steuerlich geltend zu machen, wenn es sich um bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung an einer eigengenutzten Immobilie handelt. Welche Voraussetzungen hierbei zu erfüllen sind, darüber gibt der Ratgeber Auskunft.
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