Hebesatz für die Grundsteuer soll in Berlin drastisch sinken
Senken der Grunderwerbsteuer ist möglich und nötig
Jetzt Soli-Aus für die Wirtschaft!
BdSt-Präsident appelliert an die Politik, den Solidaritätszuschlag für alle abzuschaffen
Die Konjunktur schwächelt, die Aussichten für die deutsche Wirtschaft sind trübe. Viele kleine und mittelständische Unternehmen müssen aufgeben. Was jetzt zu tun ist, macht der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel, in seinem Appell deutlich:
„Ein schneller und unkomplizierter Beitrag, um alle Bürger und Betriebe zu entlasten, muss das Soli-Aus für alle sein! Eine komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags kann die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Menschen um einen Milliardenbetrag steuerlich entlasten“, betont Holznagel und verweist darauf, dass 12,25 Milliarden Euro Soli-Einnahmen im Bundeshaushaushalt 2024 eingeplant sind. Mit Blick auf Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der auf einen „Reformbooster“ für den Wirtschaftsstandort Deutschland dringt, „sehen wir den kompletten Soli-Wegfall als passende Booster-Maßnahme, die den stotternden Wirtschaftsmotor wieder ankurbeln wird. Schließlich kann der Bundestag ein Soli-Aus zeitnah allein beschließen – den Bundesrat braucht es dafür nicht. Der Grund für eine Soli-Abschaffung liegt auf der Hand, weil viele Facharbeiter, Fachangestellte und Rentner die Sondersteuer noch immer zahlen. Der Soli muss weg – dieser Schritt wäre ein nachhaltiges Signal für Bürger und Wirtschaft. Prädikat: wertvoll“!
Das konnte der BdSt bisher erreichen & Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht
Seit 2021 müssen zumindest nicht mehr alle Soli-Zahler den Solidaritätszuschlag – 5,5 Prozent als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer – entrichten. Zwar zahlen im Rahmen der Einkommensteuer viele Steuerzahler den Solidaritätszuschlag nicht mehr, dennoch belastet er kleine und mittelständische Betriebe. Dazu kommen viele Sparer durch die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge sowie Betriebe mit Körperschaftsteuer, die den Soli ebenfalls weiter zahlen müssen. Nun befassen sich die Karlsruher Richter erneut mit der Frage, ob der jetzige Solidaritätszuschlag mit der Verfassung vereinbar ist. Hierzu hat der Bund der Steuerzahler gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband eine Stellungnahme von Professor Dr. Gregor Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die den Solidaritätszuschlag als nicht verfassungsfest einstuft.