DSi Schrift Nr. 2: Abbau der kalten Progression - Teil einer Steuerbremse
DSi Schrift Nr. 4: Nichtsteuerliche Abgaben - Sonderproblem Quasi-Steuern
DSi Schrift Nr. 3: Die DSi-Steuerbremse
Mit der Einführung der Schuldenbremse in unsere Verfassung haben Bundestag und Bundesrat ein klares und unmissverständliches Zeichen gesetzt. Das Übermaß der staatlichen Verschuldung soll mit dieser Regelung beendet werden. Nach Einführung der Schuldenbremse sank die öffentliche Schuldenquote zumindest im Bereich der Kernhaushalte (Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen, gemessen am BIP).
Allerdings erfolgte diese begrüßenswerte Konsolidierung überwiegend über die Einnahmenseite. Es waren also die Steuerzahler, die ganz wesentlich zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beigetragen haben. Auf der Ausgabenseite unternimmt die öffentliche Hand weiterhin zu wenig und verlässt sich viel zu stark auf günstige Sondereffekte. Als Folge der Schuldenbremse darf es nicht zu weiter steigenden Belastungen kommen. Eine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Steuerzahler gilt es zu verhindern. Daher muss die Schuldenbremse durch eine Steuerbremse ergänzt werden.