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Bewirtung von Geschäftsfreunden - Nr. 60
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Im Geschäftsleben ist es ein normaler Vorgang, dass Geschäftsfreunde bewirtet werden. Solche betrieblich veranlassten Bewirtungskosten sind Betriebsausgaben. Ihr steuerlicher Abzug wird jedoch von der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen abhängig gemacht und zudem teilweise beschränkt. Welche formalen Anforderungen zu beachten sind und wann Bewirtungskosten voll oder nur teilweise abzugsfähig sind, wird im Ratgeber erläutert.
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