Das Land NRW hat seine Casinos verkauft - BdSt-Forderung erfüllt und Verkaufspreis offengelegt
Stellungnahme BMF-Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung
Schreiben an BMF und BMJV zur Verlängerung der Abgabefrist der Steuererklärungen
Die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen 2020 endet am 31.12.2021. Diese wurde bisher nicht verlängert, obwohl die Steuererklärungsfristen 2020 bereits verlängert wurden. Wir haben uns an erneut an die Bundesjustizministerin gewandt, um die Frist über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern. Zudem ist auch die Verlängerung der Frist für die Steuererklärung 2020 zu kurz. Gerade im Jahr 2022 werden verschiedene Zusatzerklärungen hinzukommen, so dass auch die Erklärungsfristen noch einmal verlängert werden sollten. Dies haben wir gegenüber dem Bundesfinanzministerium deutlich gemacht.