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Nr. 18 - Verliebt, Verlobt, Verheiratet – Eheschließung & Steuern
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Landesbeilage Bayern Mai 2024
Nr. 19 - So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag steuerfrei
Info-Service
Obwohl es keinen einheitlichen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, zahlen viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für den Einsatz an Sonn- und Feiertagen einen Gehaltszuschlag. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben diese Zuschläge steuerfrei. So sollte beispielsweise der Lohnzusatz für Arbeit an Sonn- und Feiertagen nicht pauschal gezahlt werden, wie ein Urteil vom Finanzgericht zeigt. Einen Überblick zu den Regelegungen rund um die Zuschläge finden Sie in diesem Info-Service.
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