Treffen des BdSt NRW mit Regierungspräsident in Arnsberg
Grundsteuer: Lastenverschiebung angehen - Unwucht beheben
Wieso Vermieter unbedingt die 66-Prozent-Regel kennen sollten
"Die Steuerklärer": Neue Podcast-Folge vom Bund der Steuerzahler ist erschienen.
Immobilien sind eine der beliebtesten Anlageformen der Deutschen. Denn die Vermietung sorgt für einen konstanten Rückfluss des eingesetzten Kapitals. Und dann ist da ja auch noch der Steuervorteil – oder? Petra Ackmann, Vorsitzende vom Bund der Steuerzahler in Hamburg, klärt in der aktuellen Folge des Podcasts „Die Steuerklärer“, über populäre Steuer-Irrtümer rund ums Thema Vermietung auf – und zeigt, wie man fiskalische Klippen am besten umschifft. Unterstützt wird sie dabei wie immer von Geschäftsführer Sascha Mummenhoff.
Wer als Vermieterin oder Vermieter durchstarten will, hat viel um die Ohren: Zunächst muss die geeignete Immobilie gefunden werden, dann ein Mieter, und ein Crash-Kurs in Sachen Mietrecht ist sicherlich auch nicht verkehrt. Doch auch das steuerliche Thema verdient Beachtung. Denn hier liegt viel Gestaltungsspielraum. So ist es beispielsweise vorteilhaft, ein teures Gebäude auf einem vergleichsweise günstigen Grundstück zu erwerben. Denn der steuerlich absetzbare Wertverzehr – auch als Abschreibung bekannt – bezieht sich lediglich auf das Haus, nicht auf Grund und Boden. Je teurer also das reine Gebäude, desto höher fällt der Steuervorteil aus.
Außer dem Wertverzehr können Vermieter auch noch eine Reihe anderer Dinge absetzen, wenngleich es hier immer auf den Einzelfall ankommt. Bei eher kleinen Rechnungen wie Malerkosten ist die Lage zwar noch recht klar. Aber was, wenn zum Beispiel das gesamte Dach neu eingedeckt wird: Muss ich die Abschreibung dann auf mehrere Jahre verteilen? Und falls ja: Auf wie viele? Ebenfalls spannend ist die Frage, ob Vermieter die Kosten für die Wohnung auch dann absetzen dürfen, wenn diese gerade leer steht, also nicht vermietet ist. So viel sei schon einmal verraten: Das ist leider nicht immer erlaubt. Petra Ackmann erklärt, wieso das so ist.
Und dann gibt es ja auch noch zahlreiche steuerliche Sonderfälle. Zum Beispiel: Was muss ich beachten, wenn ich die Wohnung an ein Familienmitglied vermiete? Bin ich dabei an irgendwelche Vorgaben gebunden? Und was ist die 66-Prozent-Regel, von der in diesem Zusammenhang immer mal wieder die Rede ist? Diese und andere Themen rund um die steuerlichen Aspekte der Vermietung erklären Ackmann und Mummenhoff wie immer sehr anschaulich und praxisnah.
Hier geht es zum Podcast:
https://anchor.fm/bdst-hh
Der BdSt-Podcast „Die Steuerklärer“ ist auf allen gängigen Plattformen wie Apple Podcast, Spotify, Amazon Music oder Google Podcasts erhältlich. In der Mediathek finden sich auch die ersten zwölf Podcast-Folgen. Während es zum Auftakt um das Jubiläum des Schwarzbuchs mit vielen Hamburger Verschwendungsfällen ging, thematisierte der BdSt in weiteren Folgen die Grundsteuerreform, die Themen Umsatz- sowie Gewerbesteuer, die Abgabe der eigenen Steuererklärung und zuletzt das Thema Lohnsteuer.