Riesigen Nachfragebedarf zur Grundsteuer gestillt
Hohe mediale Präsenz
Musterklagen erfolgreich auf den Weg gebracht
Mit dem Ziel rund um das neue Landesgrundsteuergesetz verfassungsrechtliche Bedenken klären zu lassen, gelang es dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg innerhalb weniger Wochen zwei Musterverfahren in Form von zwei Sprungklagen auf den Weg zu bringen und beim badenwürttembergischen Finanzgericht einzureichen. Beide Klagen sind mittlerweile mit einem Aktenzeichen versehen, auf die sich die Bürger bei ihrem Einspruch gegen die Grundsteuer berufen können. Die Tatsache, dass sich die Bürger beim Grundsteuereinspruch jetzt direkt auf ein Aktenzeichen beziehen können, ist für alle Grundstückeigentümer ein wichtiger Schrit