Arbeiten in Haus und Garten
Fast jeder nimmt in seinem Privathaushalt die Dienste eines Unternehmers in Anspruch oder leistet sich eine angestellte Hilfe. Beispiele sind die Renovierung der Wohnung oder die Treppenhausreinigung im Haus Ihrer Mietwohung, die Sie über die Nebenkostenabrechnung bezahlen. Die Hausgeldumlage bei Ihrer Eigentumswohung enthält ebenso Bestandteile für Reinigung und ggf. Gartenpflegearbeiten.
Für diese und weitere Fälle gewährt der Staat gemäß dem Einkommensteuergesetz Direktabzüge auf Ihre tarifliche Einkommensteuer. Allerdings müssen Sie die Spielregeln kennen und einhalten.
Informieren Sie sich in der Broschüre "Arbeiten in Haus und Garten - Steuern sparen leicht gemacht", wie Sie diese Vorteile nutzen können.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Den Widerruf richten Sie bitte an: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfange Broschüre ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Ãœbrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.