Bund der Steuerzahler NRW fordert klares Bekenntnis zum Aus des Straßenbaubeitrags
Geht doch! Inflationsausgleichsgesetz wird nachgebessert
„Schuldenbremse nicht infrage stellen!“
BdSt-Präsident Reiner Holznagel zur Diskussion zwischen Bund und Ländern / Zur Ministerpräsidentenkonferenz heute
„Einige Landespolitiker scheinen ein großes Interesse daran zu haben, dass der Bund auch 2023 eine Notsituation erklärt, die dann bundesweit gilt und daraufhin die Länder zusätzliche Schulden aufnehmen können. Der Bund dient den Ländern dabei lediglich als Vehikel – so müssen sie keine höchst angreifbaren Eigeninitiativen auf landesrechtlicher Basis starten, um zusätzliche Kredite jenseits der Regel-Schuldenbremse zu bunkern, sondern können auf die Global-Erklärung des Bundes verweisen.
Diese Gedankenspiele der Politik müssen umgehend gestoppt werden, weil sie jeder faktischen und verfassungsrechtlichen Grundlage entbehren. Wer die Maßgaben des Grundgesetzes zur Schuldenregel wirklich ernst nimmt, wird keine stichhaltigen Argumente für eine neue Verschuldungswelle finden! Fakt ist: Die Länder-Haushalte verbuchen derzeit hohe Milliardenüberschüsse und werden in den kommenden Jahren einen Steuereinnahmen-Rekord nach dem anderen aufstellen. Ich sehe hier keinen Ansatzpunkt, um die Schuldenbremse 2023 abermals infrage zu stellen! Das Grundgesetz erfordert nämlich eine außergewöhnliche Schieflage der öffentlichen Haushalte, um auf Notlagen-Kredite zurückgreifen zu dürfen. Eine solche Notsituation kann ich für die Länder-Etats aber weit und breit nicht erkennen! Vielmehr ist diese Forderung der Landespolitiker als `Jammern auf hohem Niveau´ zu verstehen.
Mein Fazit: Die Schulden-Schatulle muss geschlossen bleiben – und die Länder müssen mit den hohen Einnahmen auskommen, die sie bereits von Bürgern und Betrieben kassieren!“