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© Shestakoff / fotolia

Unkomplizierte Hilfe für Düsseldorfs Gastronomie

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 04.02.2022, Bärbel Hildebrand

Bund der Steuerzahler NRW begrüßt Verzicht der Stadt auf die Terrassengebühr und appelliert an andere Kommunen, dem Beispiel zu folgen

Auch im dritten Corona-Jahr verzichtet die Stadt Düsseldorf darauf, bei den heimischen Gastwirten die Terrassengebühr zu erheben. Dies hat der Rat der Landeshauptstadt gestern abend beschlossen. Der Bund der Steuerzahler NRW hatte vor der Ratssitzung an die Lokalpolitiker appelliert, in diesem Sinne zu entscheiden und begrüßt den Beschluss: „So sieht eine unkomplizierte und unbürokratische Unterstützung der lokalen Gastronomie in diesen schwierigen Zeiten aus“, lobt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW.

Die Terrassengebühr ist eine Sondernutzungsgebühr, die Gastronomen zahlen müssen, wenn sie Tische und Stühle zur Bewirtung ihrer Gäste im öffentlichen Raum vor ihren Lokalen aufstellen. Steinheuer ruft alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die die Terrassengebühr erheben, auf, dem Beispiel der Stadt Düsseldorf zu folgen: „Der Einnahmeausfall bei der Terrassengebühr sollte sich verschmerzen lassen, denn die Kommunen profitieren von guten Umsätzen durch Einnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer, bei der Gewerbe- und der Mehrwertsteuer.“ Auch auf lange Sicht sei der Verzicht für die Kommunen positiv: „Jedes Café, jede Eisdiele, die die Corona-Krise nicht überstehen, bedeuten verlorene Jobs, leere Geschäftsräume und letztlich dauerhafte Einnahmeverluste für die Stadt.“  

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