Regionalflughäfen und XXL-Bundestag
Aufgeblähte Ministerialverwaltung
Geplanter Schuldenhaushalt 2021 überzeugt nicht
Auf Sondervermögen verzichten und Landesrücklagen auflösen
Der heute von der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vorgestellte Haushaltsentwurf 2021 überzeugt den Steuerzahlerbund nicht. Wie schon beim zweiten Nachtragshaushalt sollen unnötig hohe Schulden in Milliardenhöhe aufgenommen werden. Aus Sicht des BdSt sollte auf das geplante Sondervermögen verzichtet und coronabedingte Zusatzausgaben in die Haushalte 2020 und 2021 integriert werden. Vorhandene Landesrücklagen sollten komplett aufgelöst und damit die Verschuldung auf das notwendige Maß reduziert werden.
„Auch der Haushaltsentwurf 2021 steht deutlich im Zeichen der Corona-Krise. Wo echte Hilfen zugunsten der krisengeplagten Wirtschaft und Kommunen oder z.B. für die Krankenhausstruktur geleistet werden, wären neue Schulden gerechtfertigt“, so René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Allerdings sehen wir hier wie beim zweiten Nachtragshaushalt einen verfassungswidrigen Angriff auf die Schuldenbremse. Für den zweiten Nachtragshaushalt 2020 sollen rund 3,5 Milliarden Euro an neuen Schulden aufgenommen werden, für den Haushaltsplan 2021 sollen weitere 1,3 Milliarden Euro folgen – zusammen also fast 5 Milliarden Euro! Die astronomische Neuverschuldung könnte weit geringer ausfallen, wenn vorhandene Rücklagen in Milliardenhöhe aufgelöst und coronafremde Zusatzausgaben reduziert bzw. ganz darauf verzichtet werden würde.“
Vor dem Hintergrund des Haushaltsplans 2021 erneuert der Steuerzahlerbund seine Forderung nach einem Verzicht auf ein Sondervermögen. „Im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 und des kommenden Haushaltsplans 2021 könnten alle Sonderausgaben zur Bekämpfung der Corona-Krise integriert werden, die in den beiden Jahren tatsächlich anfallen sollen. Für die Zeit 2020/2021 ist also ein Sondervermögen schlicht überflüssig“, erklärt Quante. „Dagegen ist für 2022/2023 vollkommen offen, inwieweit die Corona-Krise noch negativ wirken könnte oder schon graue Vergangenheit sein wird. Doch sollen für das Sondervermögen in 2020 bereits Vorratsschulden von einer Milliarde Euro aufgenommen und bis Ende 2023 ausgegeben werden können. Das stellt eine verfassungswidrige Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Jährlichkeitsprinzips dar. Was 2022/2023 an Corona-Sonderausgaben nötig sein könnte, sollte zu gegebener Zeit die Regierungskoalition der nächsten Legislaturperiode sachgerecht entscheiden.“
Nachdem sich die Ampel-Koalition schon beim zweiten Nachtragshaushalt geweigert hat, Sparmaßnahmen zu ergreifen, überrascht es den Steuerzahlerbund nicht, dass diese Verweigerungspolitik offenbar im Haushaltsplan 2021 fortgesetzt werden soll. „Die Krise sollte eigentlich ein Anlass sein, den Haushaltsplan gründlich auf alte Zöpfe und Sparpotentiale hin zu durchforsten. Immerhin lag schon das Vor-Corona-Volumen des Landeshaushalts 2020 bei über 18 Milliarden Euro“, so Quante. „Aber das irgendwo gespart werden soll, war der Ampel-Koalition bei der Vorstellung des Entwurfs keine Rede wert. Stattdessen setzt die Ampel lieber massiv auf neue Schulden, für die die nächste Generation wohl noch jahrzehntelang die Zeche zahlen wird.“
Kritisch sieht der Steuerzahlerbund, dass erneut im großen Stil neue Ausgaben ohne direkten Corona-Bezug mit Schulden finanziert werden sollen. Dazu gehören z.B. die angekündigten neuen Umwelt- und Klimaausgaben. „Die Grünen geben offen zu, dass es bei den kreditfinanzierten Zusatzausgaben eben nicht nur um den Kampf gegen die Corona-Krise geht. Doch wer viel mehr für den Umwelt- und Klimaschutz tun will, kann dafür nicht im großen Stil Krisenkredite zweckentfremden“, bemängelt Quante. „Neue Klimaschutz-Projekte helfen in der Corona-Krise auch nicht wirklich weiter. Wer wegen Corona vor der Pleite steht, der braucht eben keine neue Photovoltaikanlage auf dem Dach, keine energetische Sanierung und ganz gewiss kein Wasserstoff-Auto in ferner Zukunft.“
Den Verweis von Finanzministerin Doris Ahnen, dass der Bund und andere Länder eine ähnliche Schuldenpolitik betreiben, lässt der Steuerzahlerbund nicht als Ausrede gelten. „Massiv neue Schulden aufnehmen statt üppiger Rücklagen aufzulösen, Kredite für coronafremde Zusatzausgaben missbrauchen und jahrelange Vorratsschulden über ein Sondervermögen ausgeben – ja, diese Art von Schuldenpolitik ist kein rheinland-pfälzisches Original. Deutschlandweit finden unabhängig von parteipolitischer Couleur ähnliche verfassungswidrige Angriffe auf die Schuldenbremse statt“, kritisiert Quante. „Aber diese Angriffe finden in den Parlamenten und bei den Rechnungshöfen keinen durchgehenden Applaus. Dazu muss Frau Ahnen nur über den Rhein nach Wiesbaden schauen. Denn dort bildet die hessische SPD die Speerspitze gegen die schwarz-grüne Schuldenpolitik und droht mit einer Verfassungsklage – gerade auch wegen des umstrittenen Sondervermögens. Im Bund ist es wiederum speziell die oppositionelle FDP, die die Schuldenpolitik der Groko zurecht als verfassungswidrig brandmarkt.“
Wie beim Nachtragshaushalt sieht der Steuerzahlerbund nun den Landtag in der Pflicht, die Mängel im Entwurf des Haushaltsplans 2021 zu beseitigen. Dieser könne aber nicht wirklich getrennt vom zweiten Nachtragshaushalt 2020 und dem Sondervermögen betrachtet werden. Schließlich soll das Sondervermögen auch im Haushaltsjahr 2021 erhebliche Ausgaben leisten.