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Die Finanzierung der Parlamentarischen Staatssekretäre

Die wichtigsten Fakten

Das Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs gibt es seit 1967. Die Sekretäre fungieren als Schnittstelle zwischen Fraktionen und Ministerien, da sie in Personalunion Amtsträger der Regierung und in der Regel zugleich Bundestagsabgeordnete sind.

Ursprünglich sollten auf diesem Weg begabte Nachwuchspolitiker für eine spätere Ministertätigkeit fit gemacht werden. Doch im Laufe der Jahre ist das Amt mehr und mehr zu einem machtpolitischen Instrument geworden, das sich vorzüglich zur Ämterpatronage und Pfründenwirtschaft eignet – allerdings auf Kosten der Steuerzahler.

Hohe Kosten

Mit inzwischen 37 Parlamentarischen Staatssekretären hat nahezu jeder 11. Bundestagsabgeordnete der derzeit regierenden Ampel-Koalition dieses lukrative Amt in den Schoß gelegt bekommen. Die Top-Sekretäre erhalten neben dem Amtsgehalt von rund 13.844 Euro noch eine monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 230 Euro. Da sie jedoch zugleich auch Abgeordnete sind, erhalten sie seitens des Bundestages eine halbe Diät in Höhe von 5.614 Euro sowie eine gekürzte, aber ebenfalls steuerfreie Kostenpauschale von 3.789 Euro. Macht zusammen ein stolzes Monatseinkommen von mehr als 23.000 Euro. Bei 37 Sekretären summiert sich das entsprechend für die Steuerzahler, denn hinzu kommen weitere Kosten von rund 350.000 Euro jährlich für ein eingerichtetes Büro samt Sekretariatspersonal sowie einen Dienstwagen samt Fahrer.

Lähmende Konkurrenz

All das, obwohl aus Sicht des BdSt dieses Amt mehr Kosten als Nutzen stiftet. Denn die Parlamentarischen Staatssekretäre stehen in den einzelnen Ministerien in harter Konkurrenz zu den beamteten Staatssekretären, die das Ministerium nach innen leiten und damit die eigentliche Arbeit leisten. Diese Häufung von Spitzenämtern führt oft zu Komplikationen bei Abstimmungsprozessen und Rangeleien um Zuständigkeiten.

Ein Parlamentarischer Staatssekretär pro Ministerium

Der BdSt fordert eine radikale Reduzierung der Anzahl der parlamentarischen Amtsträger. Pro Ministerium ist höchstens ein Parlamentarischer Staatssekretär nötig. Nicht nur die hohen Kosten und der geringe Nutzen dieses Amtes sprechen dafür. Auch zeigen die Bundesländer, in denen sehr selten Parlamentarische Staatssekretäre zu finden sind, dass eine effiziente Politik auch mit einer kleineren Führungsriege unproblematisch möglich ist.