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Belastungs-Check 2024

Wie viel von Ihrem Einkommen bleibt wirklich bei Ihnen?

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Die Belastung bleibt auch 2024 hoch

In diesem Jahr fällt der Steuerzahlergedenktag nach den Prognosen des Deutschen Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler auf Donnerstag, den 11. Juli. Die Bürger müssen in diesem Jahr somit voraussichtlich mehr als die Hälfte des Jahres für öffentliche Kassen arbeiten. Im Durchschnitt beträgt die Belastung des Einkommens eines Arbeitnehmer-Haushalts mit Steuern und Abgaben voraussichtlich 52,6 Prozent. Damit ist die Einkommensbelastung in diesem Jahre nach DSi-Prognosen rund 0,1 Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2023.

Lichtblick Einkommensteuer

Hätte es im Einkommensteuertarif 2024 keinen Abbau der kalten Progression im Einkommensteuerrecht gegeben, wäre die Belastungsquote nach Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts sogar um rund 0,35 Prozentpunkte höher ausgefallen und hätte dann knapp 53 Prozent betragen. Insofern hat sich der Einsatz des Bundes der Steuerzahler für eine Inflationsbereinigung im Einkommensteuertarif, die innerhalb der Ampelkoalition sehr umstritten war, sehr gelohnt.

Schleichende Mehrbelastungen

Abgesehen vom Einkommensteuertarif geht die Belastungstendenz leider an vielen Stellen nach oben. Die gesetzliche Krankenversicherung und auch die Pflegeversicherung sind teurer als im Vorjahr. Der Umsatzsteuersatz auf Erdgas und Fernwärme liegt seit April 2024 wieder bei 19 statt bei 7 Prozent. Die Luftverkehrssteuer ist im Mai 2024 gestiegen. Und auch die Umlagen auf Strom sind insgesamt etwas höher als 2023.

Unter dem Strich bleibt es dabei, dass Arbeitnehmerhaushalte mehr als die Hälfte ihres Erwerbseinkommens nicht zur freien Verfügung haben, sondern zunächst an die öffentlichen Kassen abtreten. Eine faire und angemessene Balance zwischen individueller und kollektiver Entscheidungshoheit sieht zweifellos anders aus. Es ist höchst bedenklich, wenn mehr als 50 Prozent des individuellen Einkommens über staatliche Kanäle umverteilt werden. Dies schwächt die Arbeitsanreize. Gleichzeitig dürfte eine durchschnittliche Einkommensumverteilung von mehr als 50 Prozent das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen stören. Notwendig ist daher eine Politik, die stärker auf Eigenverantwortung und weniger auf Einkommensbelastungen setzt.

Entlastungsschritte nötig

Zur kurzfristigen Entlastung fordert der BdSt daher, die Umsatzsteuersätze für Wärme und Strom im privaten Bereich auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent zu senken, da es sich um lebensnotwendige Güter handelt. Darüber hinaus ist eine Senkung des im EU-Vergleich hohen deutschen Stromsteuersatzes geboten, wie dies im gewerblichen Bereich bereits erfolgt ist.

In einem weiteren Schritt sollte der Abbau der kalten Progression institutionell verlässlich abgesichert werden. Im Herbst 2024 ist ein neuer Progressionsbericht der Bundesregierung fällig, auf dessen Grundlage über den weiteren Abbau der kalten Progression entschieden werden kann. Anstelle dieser Berichtspflicht der Bundesregierung sollte ein „Tarif auf Rädern“ im Einkommensteuergesetz verankert werden. Einen konkreten Gesetzesvorschlag hatte das DSi bereits 2014 vorgelegt. Das Institut wird zeitnah einen aktualisierten Gesetzesvorschlag vorlegen.

Darüber hinaus darf die Reform der Grundsteuer nicht zu Mehrbelastungen der privaten Haushalte ab dem kommenden Jahr führen. Das politische Versprechen der Aufkommensneutralität der Reform muss eingehalten werden. Die Kommunalpolitik sollte dies bei den jetzt anstehenden Entscheidungen über die Hebesätze der Grundsteuer berücksichtigen.

Mittelfristig ist eine durchgreifende Reform des Einkommensteuertarifs insbesondere zugunsten des Mittelstands erforderlich. Langfristig sollte es politisches Ziel sein, die Belastungsquote unter die 50-Prozent-Marke zu drücken. Ein Schritt in diese Richtung wäre die vom DSi vorgeschlagene Einkommensteuerreform.

Tabelle der durchschnittlichen Belastungen durch Steuern und Abgaben 2024

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So prognostizieren wir den Steuerzahlergedenktag und berechnen das Belastungsbarometer

Grundlage und Berechnung

Für die Berechnung des Steuerzahlergedenktags schätzt das Deutsche Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler, wie groß die Einkommensbelastungsquote eines durchschnittlichen Privathaushalts in diesem Jahr sein wird. Hierzu verwenden wir detaillierte Daten aus den Haushaltsbefragungen des Statistischen Bundesamts. Für die diesjährige Schätzung haben wir die neuesten Daten der "Laufenden Wirtschaftsrechnungen" (LWR) des Statistischen Bundesamts herangezogen.

Datengrundlage und Erhebungsmethode

Im Rahmen der "Laufenden Wirtschaftsrechnungen" erfasst das Statistische Bundesamt regelmäßig und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Diese Haushalte dokumentieren über einen längeren Zeitraum hinweg ihre Finanzen detailliert. Das Statistische Bundesamt rechnet diese Umfragedaten dann für Gesamtdeutschland hoch. Auf diese Weise liefern die "Laufenden Wirtschaftsrechnungen" ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürger. Auch in diesem Jahr hat uns das Statistische Bundesamt erweiterten Zugang zu diesen Ergebnissen gewährt.

Basisjahr und Hochrechnungen

Die neuesten verfügbaren Daten beziehen sich auf das Jahr 2022. Basierend auf diesen Daten haben wir Hochrechnungen für das Jahr 2024 erstellt, um den diesjährigen Steuerzahlergedenktag zu ermitteln.

Einkommensentwicklung

Wir gehen entsprechend der aktuellen Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute davon aus, dass die Verdienste in diesem Jahr um durchschnittlichen 11 Prozent größer als im Jahr 2022 ausfallen werden.

Einkommensteuerlasten

Die gestiegenen Bruttoeinkommen hätten zu deutlich höheren Steuerlasten geführt, wäre nicht die kalte Progression im Zuge der Tarifreform 2024 abgebaut worden wäre. Diese Reform hatte der BdSt vehement gefordert. Sie hat zur Folge, dass die Einkommensteuerbelastung im Vergleich zum Vorjahr nur moderat steigt. Das ist sachgerecht, da ein Großteil der Bruttozuwächse lediglich der Inflationskompensation dienen und somit keine gestiegene Leistungsfähigkeit darstellt, die der Fiskus höher besteuern könnte.

Sozialabgaben

Berücksichtigt wurden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, inklusive der Arbeitgeberbeiträge. Letztere werden formal von den Arbeitgebern an die Versicherungen überwiesen werden, aber von den Arbeitnehmern erwirtschaftet. Daher ist die Berücksichtigung der Arbeitgeberbeiträge national und international wissenschaftlicher Standard. Selbst die regierungsnahe OECD berücksichtigt Sozialabgaben („social security contributions“) u. a. in ihrer Standardanalyse „Taxing Wages“.

Der gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag ist wegen des gestiegenen durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,1 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. Auch die Pflegeversicherung ist teurer geworden.

Verbrauchsteuern

Die Umsatzsteuerlast wird in diesem Jahr voraussichtlich deutlich höher als im Vorjahr ausfallen. So liegt der Steuersatz auf Erdgas und Fernwärme seit April wieder bei 19 Prozent statt zuvor temporär bei 7 Prozent. Eine gestiegene Konsumstimmung und steigende Preise insbesondere im Gastronomie- und Tourismussektor tragen ebenfalls zu größeren Umsatzsteuerlasten bei. Des Weiteren sind die Luftverkehrsteuersätze angehoben worden.

Quasisteuern

Wir berücksichtigen in unseren Belastungsprognosen auch die sogenannten Quasisteuern in Form des Rundfunkbeitrags, verschiedene Stromumlagen sowie die CO2-Abgaben auf Kraft- und Heizstoffe. Diese Quasisteuern beinhalten politisch veranlasste Zahlungspflichten, denen die Bürger nicht ausweichen können.

Der Rundfunkbeitrag bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert, wohingegen die Stromumlagen für Netzentgelte und für Offshore-Anlagen etwas gestiegen sind. In diesem Jahr sind die CO2-Abgaben für Benzin und Dieselkraftstoffe sowie für Heizöl bzw. Erdgas gestiegen.

Berechnung und Ergebnisse für 2024

Auf Basis der "Laufenden Wirtschaftsrechnungen" des Jahres 2022 haben wir die Belastungsquoten für 2024 hochgerechnet.

Die Durchschnitts-Haushalte

Die rund 22 Millionen Arbeitnehmerhaushalte (Arbeiter, Angestellte und Beamte) in Deutschland bestehen derzeit im Durchschnitt aus 2,3 Personen. Sie setzen sich aus diversen Haushaltskonstellationen zusammen: von Single-Haushalten über Alleinerziehende und kinderlose Paare bis hin zu verschieden großen Familien und Wohngemeinschaften. Zudem sind diese Haushalte unterschiedlich stark in Teil- und Vollzeitbeschäftigungen tätig. Gemittelt über alle auftretenden Haushalts- und Erwerbskonstellationen bezieht dieser 2,3-Personen-Durchschnittshaushalt ein monatliches Bruttoeinkommen von 6.136 Euro. Hinzu kommen geringfügige Einkünfte aus selbstständiger (Neben-)Tätigkeit sowie aus Vermögen wie Kapital- und Mieterträgen (insgesamt rund 144 Euro pro Monat).

Das Gesamteinkommen einschließlich der Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge beträgt 7.599 Euro. Davon gehen nach unseren Prognosen durchschnittlich 920 Euro als Einkommensteuer und 2.405 Euro als Sozialversicherungsbeiträge an den Staat. Diese Schätzungen basieren auf dem geltenden Einkommensteuertarif 2024 und den aktuellen Sozialversicherungsbeitragsätzen unter Berücksichtigung der verschiedenen Haushaltskonstellationen. Die voraussichtliche Einkommensbelastungsquote 2024 liegt damit bei 52,6 Prozent. Der Steuerzahlergedenktag fällt auf den 11. Juli 2024.

Im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ des Statistischen Bundesamts führen die Befragten auch sehr detailliert Buch über ihre täglichen Ausgaben. Dank der amtlichen Hochrechnungen liegen somit ausführliche und repräsentative Daten zum Konsumverhalten der Privathaushalte vor. Dadurch konnte das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) diverse Einzelprognosen zur Belastung mit indirekten Steuern und Quasisteuern im laufenden Jahr erstellen.

Insgesamt prognostizieren wir für das Jahr 2024, dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmerhaushalt indirekte Steuern und Quasisteuern in Höhe von monatlich rund 670 Euro zahlt.

Zusammen mit den direkten Steuerlasten (920 Euro) und den Sozialversicherungsbeiträgen (2.405 Euro) beträgt die monatliche Gesamtlast demnach 3.996 Euro. Diese Summe wird aus einem Gesamteinkommen von 7.599 Euro bezahlt. Die Einkommensbelastungsquote 2024 beträgt somit voraussichtlich 52,6 Prozent. Rein rechnerisch arbeitet dieser Durchschnittshaushalt also die ersten 192 von 366 Tagen des Jahres 2024 für öffentliche Kassen. Damit fällt der Steuerzahlergedenktag in diesem Jahr auf Donnerstag, den 11. Juli.

Dank der Sonderauswertungen der Haushaltsdaten, die das Statistische Bundesamt für das DSi vorgenommen hat, lässt sich diese Durchschnittsquote noch in zwei Untergruppen unterteilen (siehe Tabelle).

Single-Haushalt

Ein alleinlebender Arbeitnehmer erarbeitet in diesem Jahr voraussichtlich ein Monatseinkommen inklusive Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen von durchschnittlich 5.108 Euro. Davon werden 1.079 Euro für direkte und indirekte Steuern sowie 1.657 Euro für Sozialabgaben fällig. Seine Belastungsquote 2024 beträgt somit voraussichtlich 53,6 Prozent. Bis Montag, den 15. Juli 2024, arbeitet er also für öffentliche Kassen.

Mehr-Personen-Haushalt

Alle Nicht-Single-Haushalte, also insbesondere Paare ohne und mit Kindern, verfügen im Durchschnitt aller Haushaltskonstellationen in diesem Jahr voraussichtlich über ein Monatseinkommen inklusive Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen von 8.865 Euro. Davon müssen 1.849 Euro für direkte und indirekte Steuern sowie 2.786 Euro für Sozialabgaben gezahlt werden. Daraus resultiert eine Belastungsquote von 52,3 Prozent. Somit arbeiten diese Haushaltsmitglieder rein rechnerisch bis Mittwoch, den 10. Juli 2024, für den Staat.