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Die Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden - Nr. 28

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Immobilienbesitzer / Ratgeber 01.01.2024

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Gebäudes sind nicht sofort in einem Betrag, sondern nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) über die Jahre der Nutzung hinweg als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Welche Abschreibungsmöglichkeiten es gibt, wird im Ratgeber erläutert.

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