Gewerbesteuer
Steuerlexikon
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Unternehmen
Die historischen Wurzeln einer besonderen Besteuerung von Gewerbetreibenden reichen bis ins Mittelalter zurück. Die heutige Gewerbesteuer basiert im Wesentlichen auf dem Gewerbesteuergesetz aus dem Jahr 1936, in dem die Gewerbesteuer erstmalig im gesamten damaligen Reichsgebiet einheitlich geregelt worden ist.
Steuereigenschaften
Steuergegenstand | inländischer Gewerbebetrieb |
Bemessungsgrundlage | Gewerbeertrag |
Steuersatz | einheitliche Steuermesszahl und unterschiedliche kommunale Hebesätze |
Aufkommen | 61,10 Mrd. Euro (2021) |
Anteil am Steueraufkommen | 7,38 Prozent (2021) |
Ertragshoheit | Kommunen |
Beurteilung
- keine Rechtfertigung, weder mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip noch mit dem Äquivalenzprinzip
- Mehrfach- und Sonderbelastung bestimmter Steuerzahlergruppen
- Verzerrungen im nationalen und internationalen Wettbewerb
- Substanzbesteuerung
- starke Konjunkturanfälligkeit
- verfassungsrechtliche Bedenken
Empfehlung
- Ersatz der Gewerbesteuer durch Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Umsatzsteuer und durch ein Hebesatzrecht am Gemeindeanteil der Einkommensteuer
- kurzfristig: Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen, Absenkung der Gewerbesteuer-Messzahl, Freibetragserhöhung für natürliche Personen und Personengesellschaften