Absetzbarkeit von Krankheitskosten - Nr. 71
Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften - Nr. 74
Fahrtenbücher finanzamtssicher führen - Nr. 73
Fahrtenbücher dienen grundsätzlich dazu, die Höhe des geldwerten Vorteils, der sich aufgrund privater Fahrten mit dem Dienstwagen und Fahrten zur Arbeitsstätte (1. Tätigkeitsstätte oder 1. Betriebsstätte) ergibt, zu bestimmen. Oftmals soll aber auch dokumentiert werden, dass kein geldwerter Vorteil erlangt wird, weil das Fahrzeug ausschließlich beruflich genutzt wird. Wird das Fahrtenbuch von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, unterstellt die Finanzverwaltung oftmals eine private Mitbenutzung und der geldwerte Vorteil wird pauschal nach der 1-Prozent-Methode erfasst (Achtung: Besonderheiten bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils von E-Autos – Abschlag oder Halbierung bzw. Viertelung der Bemessungsgrundlage). Dies ist unnötig teuer und kann mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch umgangen werden. Da in keinem Gesetz zu finden ist, wie ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen ist, fassen wir in diesem Ratgeber die relevante Rechtsprechung für Sie zusammen.
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