Feuerschutzsteuer
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Die Feuerschutzsteuer ist eine Verkehrsteuer. Ihre Wurzeln hat sie in der Einführung von Feuerschutzabgaben im Jahr 1931. 1939 wurden die Abgaben durch eine für das Deutsche Reich einheitlich geregelte Feuerschutzsteuer abgelöst, die 1949 den Bundesländern zugewiesen wurde.
Steuereigenschaften
Steuergegenstand | Versicherungsentgelt für Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherung |
Bemessungsgrundlage | 14 – 40 Prozent des Entgelts für bestimmte Feuer-, Wohngebäude und Hausratversicherungen |
Steuersatz | je nach Versicherungsart 19 bzw. 22 Prozent |
Aufkommen | 536,6 Mio. Euro (2021) |
Anteil am Steueraufkommen | 0,06 Prozent (2021) |
Ertragshoheit | Bund, Länder, Kommunen |
Beurteilung
- Sonderabgabe zur Förderung des Feuerlöschwesens sowie für Zwecke des Brandschutzes
- Brandschutz und das Feuerlöschwesen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und sollten aus allgemeinen Haushaltsmitteln und nicht durch eine spezielle Steuer finanziert werden
- Feuerversicherungsnehmer verursachen auch nicht häufiger Brände als andere Personen, sodass die Feuerschutzsteuer nicht mit dem Verursacherprinzip legitimiert werden kann
- Versicherungsprämien werden unnötig erhöht und die Nachfrage nach den Versicherungen tendenziell gehemmt, ohne dass hierfür eine hinreichende Begründung vorliegt
Empfehlung
- Abschaffung der Feuerschutzsteuer
- Finanzierung von Ausgaben für den Brandschutz aus den allgemeinen Haushaltsmitteln