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Feuerschutzsteuer

Steuerlexikon / Familie / Unternehmen / Immobilienbesitzer 23.08.2022

Die Feuerschutzsteuer ist eine Verkehrsteuer. Ihre Wurzeln hat sie in der Einführung von Feuerschutzabgaben im Jahr 1931. 1939 wurden die Abgaben durch eine für das Deutsche Reich einheitlich geregelte Feuerschutzsteuer abgelöst, die 1949 den Bundesländern zugewiesen wurde.

Steuereigenschaften

Steuergegenstand Versicherungsentgelt für Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherung
Bemessungsgrundlage 14 – 40 Prozent des Entgelts für bestimmte Feuer-, Wohngebäude und Hausratversicherungen
Steuersatz je nach Versicherungsart 19 bzw. 22 Prozent
Aufkommen 536,6 Mio. Euro (2021)
Anteil am Steueraufkommen 0,06 Prozent (2021)
Ertragshoheit Bund, Länder, Kommunen

 

Beurteilung

  • Sonderabgabe zur Förderung des Feuerlöschwesens sowie für Zwecke des Brandschutzes
  • Brandschutz und das Feuerlöschwesen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und sollten aus allgemeinen Haushaltsmitteln und nicht durch eine spezielle Steuer finanziert werden
  • Feuerversicherungsnehmer verursachen auch nicht häufiger Brände als andere Personen, sodass die Feuerschutzsteuer nicht mit dem Verursacherprinzip legitimiert werden kann
  • Versicherungsprämien werden unnötig erhöht und die Nachfrage nach den Versicherungen tendenziell gehemmt, ohne dass hierfür eine hinreichende Begründung vorliegt

 

Empfehlung

  • Abschaffung der Feuerschutzsteuer
  • Finanzierung von Ausgaben für den Brandschutz aus den allgemeinen Haushaltsmitteln

 

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