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Lohnsteuerpflichtige Sachzuwendungen - Nr. 2
Erbschaft- & Schenkungsteuer - Nr. 1
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Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuern den Übergang von Vermögen, die Erbschaftsteuer den von Todes wegen, die Schenkungsteuer die Zuwendungen zu Lebzeiten. Besteuert wird der Vermögensanfall beim einzelnen Erwerber. Ob durch Schenkung oder Todesfall erworben wird, hat für die Steuerbelastung zumeist keine Auswirkung.
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