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Abfall- und Abwassergebühren für private Haushalte 2021 in NRW
BdSt NRW stellt weiterhin realitätsferne Zinsen bei der Abwassergebührenkalkulation
fest
Die Belastung mit Kommunalgebühren ist in Nordrhein-Westfalen höchst unterschiedlich: Für die Müllabfuhr zahlt eine Vier-Personen-Familie in Münster 686 Euro jährlich, in Kaarst (Rhein-Kreis-Neuss) hingegen nur 146 Euro. Diese Daten hat der BdSt NRW im Rahmen seiner Kommunalumfrage bei den Städten und Gemeinden erhoben. Gemessen wird die Abgabenbelastung für eine 120-Liter-Rest- und eine gleich große Biomülltonne, die 14-täglich geleert werden. Große Differenzen gibt es auch bei den kommunalen Abwassergebühren. Für ein Einfamilienhaus, das von vier Personen bewohnt wird, werden in Much (Rhein-Sieg-Kreis) 1275 Euro fällig, im münsterländischen Oelde hingegen nur 448 Euro. Gebührentreibend wirken die Topographie und die Besiedlungsdichte, aber auch die Höhe der sog. kalkulatorischen Kosten.
Das Ergebnis des Gebührenvergleichs hat der BdSt NRW am 5. August 2021 im Rahmen einer Pressekonferenz in Düsseldorf vorgestellt. Anbei finden Sie das Statement des Vorsitzenden des BdSt NRW, RA Rik Steinheuer, sowie detaillierte Auswertungen der Abfall- und Abwassergebühren als Download.
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