Alles zum Thema Photovoltaikanlage!
Neuer Ratgeber des Bundes der Steuerzahler liefert wichtige Hinweise
Photovoltaikanlagen werden in Deutschland immer beliebter. Darüber, wie die Anlagen steuerlich zu behandeln sind, herrscht allerdings oft Ungewissheit. Beispielsweise darüber, dass ab 2023 für Neuanlagen keine Umsatzsteuer mehr auf die Lieferung und Installation bestimmter neuer PV-Anlagen gezahlt werden muss.
Der Bund der Steuerzahler hat daher als Service für seine Mitglieder die wichtigsten Punkte rund um das Thema Photovoltaikanlage im Ratgeber „Photovoltaikanlagen und Steuern - Umfangreiche Steuerbefreiungen steigern Attraktivität“ zusammengefasst. Unter anderem wird dabei auf folgende Punkte, die nachfolgend kurz angerissen werden, ausführlich eingegangen:
Einkommensteuer: Für bestimmte PV-Anlagen wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2022 zur weiteren Förderung und vor dem Hintergrund der Energiekrise sowie Beschleunigung der Energiewende eine weitreichende Steuerbefreiung für die Stromeinspeisung ins Netz eingeführt.
Umsatzsteuerliche Behandlung: Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Umsatzsteuer 0 Prozent auf die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Kleinunternehmerregelung: Hat der Steuerzahler einen Umsatz unter 22 000 Euro im Jahr, kann er von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Regelversteuerung: Kommt die Kleinunternehmerregelung nicht in Frage bzw. wurde auf sie freiwillig verzichtet, müssen die Rechnungen über den selbst produzierten und eingespeisten Strom mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Bauabzugssteuer: Da der PV-Anlagenbetreiber Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, ist er grundsätzlich verpflichtet, die Regeln zur Bauabzugsteuer zu beachten. Dies gilt unabhängig von der Art der PV-Anlage.
Grunderwerbsteuer: Beim Kauf einer Immobilie spielt die Grunderwerbsteuer eine große Rolle. Bei dachintegrierten PV-Anlagen unterliegt auch die PV-Anlage der Grunderwerbsteuer, denn die Solardachziegel ersetzen die ansonsten erforderliche Dacheindeckung.
Registrierungspflicht: Für die allermeisten PV-Anlagen trifft den Betreiber eine Registrierungspflicht. Lediglich sogenannte Inselanlagen sind davon ausgenommen. Die Registrierungspflicht besteht auch dann, wenn der Strom nur an Mieter verkauft und nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sobald eine Netzkopplung besteht, gilt die Registrierungspflicht.
Unter diesem Link geht´s zum Informationsratgeber „Photovoltaikanlagen und Steuern - Umfangreiche Steuerbefreiungen steigern Attraktivität“:
https://steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/Ratgeber/2023/Nr._76_-_Photovoltaikanlagen_und_Steuern_01.pdf
Der kostenlose Ratgeber rund ums Thema Photovoltaikanlagen kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. zudem auch telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden.