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In Berlin (West) wohnt man am teuersten

Presseinformation 22.05.2019

Das neue BdSt-Ranking der Landeshauptstädte (2016-2019) legt starke Unterschiede bei den Wohnnebenkosten offen / Appell an die Politik für ein einfaches Flächenmodell bei der Grundsteuer

Die Einwohner von Berlin (West) werden am stärksten mit Wohnnebenkosten belastet, im rheinland-pfälzischen Mainz ist es am preiswertesten! Das teils erhebliche Kostengefälle legt ein neues Ranking offen, für das der Bund der Steuerzahler (BdSt) alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen hat. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2019 vergleicht die Entwicklung, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden. Der Staat ist ein wesentlicher Wohnkostentreiber – jetzt kommt es für die Menschen darauf an, nicht weiter belastet zu werden. Denn schon beim Kauf einer Immobilie langt der Fiskus zu, Jahr für Jahr kommen dann weitere Belastungen hinzu.

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag. Mit Gesamtkosten von 1.424 Euro im Jahr 2019 ist Mainz demnach am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.285 Euro im selben Jahr auf dem letzten Platz landet. Gegenüber dem Jahr 2018 sind 7 Landeshauptstädte teurer und 3 Landeshauptstädte günstiger geworden. Stuttgart ist Trend-Sieger mit einem Kostenrückgang von 101 Euro, hingegen sind in Hannover die Wohnnebenkosten mit 75 Euro am stärksten gestiegen. Betrachtet man die Entwicklung seit dem Jahr 2016, sind 9 Landeshauptstädte teurer und 6 Landeshauptstädte günstiger geworden. Die Einwohner von Düsseldorf und Stuttgart wurden mit 91 Euro bzw. 90 Euro am deutlichsten entlastet, während in Hannover und Saarbrücken mit 120 Euro bzw. 105 Euro die stärksten Kostenanstiege zu verzeichnen sind. Neben diesem Ranking sind noch weitere Belastungen wie zum Beispiel die Strom- und Gaskosten zu berücksichtigen.

Appell an die Politik für ein einfaches Flächenmodell bei der Grundsteuer

Bei den einzelnen Wohnnebenkosten sind teilweise erhebliche Kostenunterschiede festzustellen. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede bei der Grundsteuer, wo die Jahresbelastung für unseren Drei-Personen-Haushalt von 296 Euro in der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg bis 1.050 Euro in Hamburg reicht. Dieses Kostengefälle verdeutlicht die verfassungswidrigen Verzerrungen im geltenden Grundsteuerrecht: So wird derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer in den neuen Bundesländern auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abgestellt. Deshalb differenziert das BdSt-Ranking hier sowie auch in der Gesamtbetrachtung zwischen Berlin (Ost) und Berlin (West).

 Eine Reform der Grundsteuer ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Bewertungsregeln verworfen hat. Der Bund der Steuerzahler schlägt dazu ein einfaches Flächenmodell vor, das auf Grundstücksgröße sowie Wohnfläche basiert. Die Vorteile: Das Modell vermeidet übermäßige Mehrbelastungen, ist für die Bürger einfach nachvollziehbar und für die Verwaltung gut umsetzbar. Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Scholz ist hingegen zu bürokratisch und zu kostspielig für Bürger und Betriebe.

 

Bund der  Steuerzahler Saarland e.V.
Talstr. 34 – 42
66119 Saarbrücken

Tel.        0681 50084 13
Email     [email protected]

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