GmbH, GmbH & Co. KG, Limited und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Vergleich - Nr. 70
DER STEUERZAHLER Januar/Februar
DER STEUERZAHLER Januar/Februar
Seit Januar 2018 läuft die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler erstmals in ihrer 23-jährigen Geschichte rückwärts – und zwar um 78 Euro pro Sekunde im Jahr 2018. Dieser Paradigmenwechsel ist auch ein Erfolg des BdSt und seiner Schuldenuhr! Seit 1995 macht die Schuldenuhr Deutschlands mit ihren großen roten Ziffern das Ausmaß der öffentlichen Verschuldung für Bürger und Politik transparent. Im Titelthema der Januar/Februar-Ausgabe 2018 zeigen wir die Geschichte der Schuldenuhr auf, erklären, wie sie funktioniert und zeigen auf, was für die Zukunft wichtig ist.
Außerdem im Heft:
Fiskus:
Mit Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag sollen Banken, Berater und Investoren den Fiskus um Milliarden Euro betrogen haben. Bekanntgeworden sind die Geschäfte unter dem Namen Cum-Ex und Cum-Cum. Im Herbst 2017 sorgten die sogenannten Paradise Papers für zusätzliche Aufregung: Sie zeigten, wie Großkonzerne mit Steuer- und Finanzkonstrukten Steuern sparen. Legal, illegal oder nur moralisch verwerflich? Das wird die Justiz klären. Die Politik hat in der Sache jedenfalls nicht immer eine gute Figur gemacht. DER STEUERZAHLER gibt einen Überblick über den aktuellen Stand.
Euro-Zone:
Die politische Diskussion um eine Reform der Euro-Zone läuft. Vor allem Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und EU-Kommissions-Chef Jean-Claude Juncker plädieren für eine engere Fiskalunion – mit einem europäischen Finanzminister an der Spitze und einem separaten Budget für die Euro-Zone, um klammen Euro-Staaten unter die Arme zu greifen. Das jedoch ist die falsche Richtung. Anstatt die Eigenverantwortung der Euro-Staaten zu betonen, wird Fehlverhalten hofiert, indem Risiken vergemeinschaftet werden.
Spitzensteuersatz:
Als im Jahr 1958 der progressive Einkommensteuertarif eingeführt wurde, war der Spitzensteuersatz nur für Spitzenverdiener ein Thema. Heute kann davon keine Rede mehr sein. Denn wer ein zu versteuerndes Einkommen von rund 55.000 Euro erzielt, zahlt bereits den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Der Spitzensteuersatz trifft damit nicht nur die Bezieher hoher Einkommen, sondern auch immer größere Teile der Mittelschicht. Der Reformbedarf ist daher erheblich, zumal sich die Situation immer weiter zuspitzt.