Grundsteuererklärung — Häufige und interessante Fragen - Nr. 35
Landesbeilage Mecklenburg-Vorpommern Juli/ August 2022
Grundsteuererklärung: Details zur Grundstücksart und Wohnflächenberechnung - Nr. 31
Die Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 auf der Grundlage von neuen Bemessungsgrundlagen erhoben. Diese werden in Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 ermittelt. Daher müssen alle Eigentümer für ihre Grundstücke oder Grundstücksanteile ab dem 1. Juli 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte abgeben. Die Erklärungen müssen bis Ende Oktober 2022 beim Finanzamt eingegangen sein. Viele Bundesländer versenden eigene Informationsblätter. Um Ihnen einen kleinen Überblick zu verschaffen, zeigen wir Ihnen ein paar Details.