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Pressemitteilungen

Der Standpunkt des BdSt Hamburg e.V.

Pressemitteilungen 2020

Von 1 Euro bleiben nur 47,9 Cent - Am 9. Juli ist Steuerzahlergedenktag

Der Steuerzahlergedenktag 2020 ist am Donnerstag, den 9. Juli. Ab 17:30 Uhr arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch durch Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,1 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,9 Cent zur freien Verfügung.

Dass die Belastung um 1,6 Prozentpunkte gesunken ist und der Steuerzahlergedenktag sechs Tage früher liegt als 2019, hat mit den Folgen der Corona-Krise zu tun: Die niedrigere Belastungsquote beruht auf der zurückgegangenen Beschäftigung, auf weniger Einkommen und schwachem Konsum. Zwei positive Reform-Maßnahmen, die Deutschlands Belastungsquote ebenfalls senken, haben wir als Bund der Steuerzahler erkämpft: Zum einen hat die Politik den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung reduziert, zum anderen hat sie die Inflation im Einkommensteuertarif berücksichtigt und somit die kalte Progression gedämpft. Darüber hinaus sinken die Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr – auch dies ist ein Sondereffekt, der zu einer niedrigeren Quote beiträgt. Dessen ungeachtet, bleibt die Einkommensbelastungsquote im internationalen Vergleich sehr hoch: In 34 von 36 OECD-Staaten werden Arbeitnehmer weniger zur Kasse gebeten als bei uns.

Zum Steuerzahlergedenktag sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: „Gerade in den vergangenen Monaten haben wohl viele Menschen festgestellt, dass es in Krisenzeiten schlechtere Orte zum Leben gibt als Deutschland. Im Großen und Ganzen funktionieren die Systeme in unserem Land - auch wenn dieses Funktionieren seinen Preis hat. Was uns jedoch beunruhigt ist die Tatsache, dass gerade auch in Hamburg in den vergangenen Wochen trotz der vielen Rettungspakete kein Augenmerk auf mögliche Sparmaßnahmen an anderen Stellen gelegt wurde. Nach Jahren steigender Steuereinnahmen ist die Politik es nicht mehr gewohnt, Prioritäten zu setzen.“

Zum Hintergrund: Der Steuerzahlergedenktag

Das Statistische Bundesamt erhebt im Rahmen der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ regelmäßig, detailliert und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Die amtlichen Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürger. Im Zuge einer Kooperation hat das Statistische Bundesamt dem Deutschen Steuerzahlerinstitut Sonderauswertungen der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ zur Verfügung gestellt. Die jüngste „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ betrifft das Jahr 2018 – diese hat unser Institut auf das Jahr 2020 hochgerechnet.

Bei der finanziellen Unterstützung angeschlagener Unternehmen muss stärker differenziert werden

In den vergangenen Tagen wurde in der Politik intensiv darüber diskutiert, ob weitere in wirtschaftliche Schieflage geratene Hamburger Unternehmen mit öffentlichen Geldern unterstützt werden sollten. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: „Wir haben vollstes Verständnis dafür, wenn überlegt wird, wie städtischen Wahrzeichen wie dem Miniatur Wunderland finanziell geholfen werden kann. Immerhin ist diese Touristen-Attraktion ohne eigenes Verschulden in wirtschaftliche Schieflage geraten. Jedoch fragen wir uns, weshalb einem Unternehmen wie Tom Tailor genauso selbstverständlich unter die Arme gegriffen werden soll. Tom Tailor ist wohl aufgrund von Managementfehlern in Seenot geraten, nicht jedoch durch die Corona-Pandemie.“

„Es ist richtig, dass die Stadt und der Bund Unternehmen finanziell durch die Corona-Krise helfen. Dennoch erwarten wir, dass differenziert wird. Die Steuerzahler haben ein Recht darauf, dass mit ihren Geldern sorgsam umgegangen wird. Mit Steuergeldern dürfen keine Managementfehler ausgebügelt werden. Einen solchen Freifahrtschein lehnen wir ab.“

Herzlichen Glückwunsch, Peter Tschentscher (10.06.2020)

Heute wurde Dr. Peter Tschentscher erneut zum Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: „Der Bund der Steuerzahler gratuliert dem alten und neuen Ersten Bürgermeister sehr herzlich zu seiner Wiederwahl. Wir wünschen Dr. Tschentscher und seinem Senat eine glückliche Hand bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.“

„Die kommenden fünf Jahre werden wegweisende für die Stadt Hamburg sein. Und auch wenn große Projekte bewegt werden müssen, so wünschen wir uns, dass die Finanzen dabei nicht aus dem Blick verloren werden.“

Wohnnebenkosten-Vergleich: Hamburg gehört bei den Wohnnebenkosten (ohne die Grundsteuer) zu den günstigsten Landeshauptstädten (11.05.2020)

Die Einwohner von Berlin (West) werden am stärksten mit Wohnnebenkosten belastet, im rheinland-pfälzischen Mainz ist es am preiswertesten! Das teils erhebliche Kostengefälle legt ein neues Ranking offen, für das der Bund der Steuerzahler (BdSt) alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen hat. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2020 vergleicht die Entwicklung, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden.

Zum Hamburger Ergebnis sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Hamburg gehört bei den Wohnnebenkosten, ohne die Grundsteuer, zu den günstigsten Landeshauptstädten. Die für unsere Studie relevanten Gebühren wurden in diesem Jahr nicht erhöht. Somit hat die Stadt ihren Beitrag dazu geleistet, die Wohnnebenkosten stabil zu halten."

"Was uns nach wie vor große Sorgen bereitet, ist die anstehende Grundsteuerreform. Mancher Reformvorschlag würde die Nebenkosten insbesondere in den Metropolen geradezu explodieren lassen, wodurch das Wohnen in diesen nicht mehr für Jedermann bezahlbar wäre", so Palte.

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag – dieser ist zwar bundesweit einheitlich, stellt aber einen wesentlichen Kostenfaktor für nahezu jeden Bürger dar und wurde deshalb in die Liste aufgenommen. Im Einzelnen: Mit Gesamtkosten von 1.424 Euro im Jahr 2020 ist Mainz demnach am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.280 Euro im selben Jahr auf dem letzten Platz landet. Gegenüber dem Jahr 2019 sind 7 Landeshauptstädte teurer und 4 Landeshauptstädte günstiger geworden: Während in Stuttgart die Wohnnebenkosten mit 155 Euro am stärksten gestiegen sind, sind in Bremen die Kosten um 37 Euro gesunken. Betrachtet man die Gesamtentwicklung unseres Vergleichs seit dem Jahr 2016, sind 10 Landeshauptstädte teurer und 5 Landeshauptstädte günstiger geworden: Die Einwohner von Düsseldorf wurden mit 95 Euro am deutlichsten entlastet, während in Hannover und Saarbrücken mit 198 Euro bzw. 129 Euro die stärksten Kostenanstiege zu verzeichnen sind. Neben diesem Ranking sind noch weitere Belastungen wie zum Beispiel die Strom- und Gaskosten zu berücksichtigen.

Bei den einzelnen Wohnnebenkosten sind teilweise erhebliche Kostenunterschiede festzustellen. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede bei der Grundsteuer: Hier reicht die Jahresbelastung für unseren Drei-Personen-Haushalt von 296 Euro in der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg bis 1.050 Euro in Hamburg. Dieses Kostengefälle verdeutlicht die verfassungswidrigen Verzerrungen im geltenden Grundsteuerrecht: So wird derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer in den neuen Bundesländern auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935 abgestellt, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964. Deshalb differenziert das BdSt-Ranking hier sowie auch in der Gesamtbetrachtung zwischen Berlin (Ost) und Berlin (West).

Bundestag und Bundesrat hatten 2019 grünes Licht für die Reform der Grundsteuer gegeben. Dank der Öffnungsklausel müssen die Bundesländer nicht das wertabhängige Bundesmodell übernehmen, sondern können eigene Wege gehen. Der Bund der Steuerzahler fordert die Ministerpräsidenten daher auf, das einfache Flächenmodell umzusetzen, das auf Grundstücksgröße sowie auf der Wohnfläche basiert. Die Vorteile: Das Modell vermeidet übermäßige Mehrbelastungen, ist für die Bürger einfach nachvollziehbar und für die Verwaltung gut umsetzbar. Das Bundesmodell dagegen ist zu bürokratisch und zu kostspielig für Bürger und Betriebe.

Datei: Wohnnebenkosten-Vergleich 2016-2020

BdSt-Tempocheck: Hamburg erneut in der Spitzengruppe (14.04.2020)

Wir haben den Check gemacht, in welchem Bundesland die Steuerzahler am längsten auf ihre Steuerbescheide warten und wo es besonders schnell geht. Denn wie zügig die Einkommensteuererklärungen bearbeitet werden, hängt vom Wohnort ab. Unser Fazit: Die schnellsten Finanzämter gibt es in Berlin und Hamburg, am längsten warten mussten im Durchschnitt die Steuerzahler in Thüringen und Schleswig-Holstein.

Nach dem Ranking des Steuerzahlerbundes hat die Hamburger Finanzverwaltung ihren Platz in der Spitzengruppe verteidigen können und liegt erneut hinter Berlin auf Platz 2. Im allgemeinen Durchschnitt benötigte die Hansestadt im vergangenen Jahr vom Eingang der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid rund 40 Tage. Im Jahr zuvor waren es 39 Tage. Auch bei Arbeitnehmerfällen konnte die städtische Finanzverwaltung ihren guten zweiten Platz verteidigen. Dauerte die Bearbeitung 2018 allerdings 37 Tage, mussten Arbeitnehmer 2019 über 39 Tage auf ihren Steuerbescheid warten. Bei Selbstständigen und Unternehmern hingegen konnte die Hansestadt den ersten Platz von der Hauptstadt erobern. Mussten diese 2018 noch 42 Tage auf ihren Bescheid warten, so waren es 2019 nur noch knapp 41 Tage.

Zu den Ergebnissen des BdSt-Bearbeitungschecks sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Hamburger Steuerzahlerbundes: "Schon seit Jahren macht die städtische Finanzverwaltung einen hervorragenden Job. Auch wenn sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer um einen Tag verlängert hat, müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verstecken."

"Die Qualität der Bearbeitung muss immer höchste Priorität haben. Und dennoch gilt es nun zu prüfen, welche Prozesse innerhalb der Finanzverwaltung noch weiter optimiert werden können. Vielleicht landet Hamburg dann im nächsten Jahr auf dem ersten Platz", so Palte abschließend.

Datei: BdSt-Tempocheck 2020

Cum-Ex: Der Senat muss zeigen, dass es auch transparent geht! (14.02.2020)

Das Nachrichtenmagazin Panorama hat über neue Recherchen zum Cum-Ex-Skandal mit Bezug zur Warburg-Bank und zu Hamburgs Politik berichtet.

Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes Steuerzahler Hamburg e.V.: „Wir erwarten, dass alle Beteiligten im Sinne der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehend für größtmögliche Transparenz sorgen. Im Kontext des Steuergeheimnisses könnten eidesstattliche Versicherungen ein probates Mittel vor der Bürgerschaftswahl darstellen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine lückenlose Aufklärung. Sollte sich am Ende herausstellen, dass sich der Fiskus wissentlich nicht alle Ansprüche gesichert hat, wäre dies ein Skandal sondergleichen.“

„Die Diskussion zeigt erneut, dass der Cum-Ex-Skandal nach so vielen Jahren noch immer nicht endgültig aufgeklärt ist. Dass die Cum-Ex-Geschäfte milliardenschwerer Betrug an der Gesellschaft und eine Riesensauerei waren, steht außer Frage. Nun müssen aber endlich alle Verantwortlichen, die Teil dieses kriminellen Finanzsystems waren, zur Rechenschaft gezogen werden.“

„Die Wahl zum Ministerpräsidenten in Thüringen hat die um sich greifende Politikverdrossenheit weiter beschleunigt. Wir erwarten, dass der Hamburger Senat durch lückenlose Aufklärung gegensteuert und seine eigenen Transparenzansprüche auch selbst lebt. Und zwar auch bei der Beantwortung von Schriftlichen Kleinen Anfragen.“

Rechnungshof-Jahresbericht: Urlaubsreisen nach Abu Dhabi sind nicht von staatlichem Interesse (03.02.2020)

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg hat heute seinen Jahresbricht 2020 veröffentlicht. Dazu sagt Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: „Der Bericht des Rechnungshofs hat erneut viele haarsträubende Fälle aufgedeckt. Dass manche Ermahnungen alle paar Jahre wiederholt werden müssen belegt, dass Lernprozesse nicht in jeder Behörde einsetzen. Oft auf Kosten der Steuerzahler.“

„Wir fühlen uns insbesondere durch den Fall des Reisering Hamburg in unserer Kritik bestätigt. Der Staat sollte nur dort unternehmerisch tätig werden, wo ein staatliches Interesse besteht. Urlaubsreisen nach Abu Dhabi gehören nicht dazu. Es gibt uns zu denken, dass aus dem finanziellen Desaster rund um die HSH Nordbank nicht die richtigen Lehren gezogen wurden. Auch wenn es hier um deutlich geringere Summen geht: aus Gewinnen eines Unternehmens können auch schnell Verluste werden. Und für diese muss dann wieder der Steuerzahler geradestehen. Wir fordern eine konsequente Durchleuchtung der städtischen Beteiligungen. Unternehmen wie der Reisering Hamburg gehören nicht in die öffentliche Hand.“

Schuldenstand: Gutes Zwischenergebnis (07.01.2020)

Heute hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel die neuen Zahlen zur Entwicklung des städtischen Schuldenstandes präsentiert. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: „Die neuen Zahlen sind ein gutes Zwischenergebnis. Die Rekordtilgung im Kernhaushalt sucht in Hamburgs Finanzhistorie ihresgleichen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Stadt unter kaufmännischen Gesichtspunkten noch bis zum Jahr 2024 Schulden aufbauen wird. Erst wenn aus diesem Schuldenauf- ein kontinuierlicher Schuldenabbau wird, darf sich die Politik auf die Schulter klopfen.“

„Wir begrüßen es, dass sich Dr. Dressel sehr deutlich gegen die Stimmen in der SPD positioniert hat, die eine Aufweichung der Schuldenbremse fordern. Immerhin ist die Schuldenbremse das wichtigste Instrument zur Wahrung der Generationengerechtigkeit.“

„Vor dem Hintergrund, dass die Finanzbehörde betont, dass kein weiterer Spielraum für größere Projekte vorhanden ist, plädiert der Steuerzahlerbund dafür, bereits beschlossene oder angedachte Maßnahmenpakete zu überdenken. Schließlich kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden und die Schulden von heute sind die Steuern und Haushaltskürzungen von morgen“, so Palte abschließend.

Pressemitteilungen 2019

Monitoring Schuldenbremse: Volksinitiative gegen die Schuldenbremse irrt (18.11.2019)

Heute hat der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg sein Monitoring Schuldenbremse 2019 vorgestellt.

Dazu sagt Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: „Der Rechnungshof hat uns in unserer Meinung bestätigt, dass die Initiatoren der Volksinitiative gegen die Schuldenbremse irren. Trotz Schuldenbremse hat die Stadt nach wie vor die Möglichkeit, ausreichend finanzielle Mittel für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Momentan besteht eher das Problem, dass in der Verwaltung nicht genügend Personal vorhanden ist, um die bereitgestellten Mittel tatsächlich auch abrufen zu können.“

„Auch hat der Rechnungshof erneut klargestellt, dass für nicht gegenfinanzierte millionenschwere Wahlkampfversprechen kein Spielraum besteht. Wir appellieren daher erneut an die Parteien, einen ehrlichen Wahlkampf zu führen und keine Gelder zu versprechen, die nicht vorhanden sind“, so Glawe.

Datei: Monitoring Schuldenbremse 2019

November-Steuerschätzung: Die Einnahmen steigen weiter (12.11.2019)

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel hat heute die November-Steuerschätzung vorgestellt.

Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Auch wenn die Prognose erneut nach unten korrigiert werden musste, bleibt festzuhalten: Die Steuereinnahmen steigen zunächst weiter an. Ab dem Jahr 2025 wird die Stadt Hamburg wohl mit Einnahmen in Höhe von 14 Milliarden Euro rechnen können.“

"Jedoch: In den kommenden Jahren werden die Einnahmen langsamer steigen als erwartet. Internationale Konflikte könnten diesen Trend noch verstärken. Im anstehenden Bürgerschaftswahlkampf erwarten wir von den Parteien, keine vollmundigen, nichtfinanzierbaren Versprechungen zu machen. Wer den Steuerzahlern das Blaue vom Himmel verspricht, muss auch sagen, wie dies finanziert werden soll“, so Palte abschließend.

Schwarzbuch: Hamburg ist in diesem Jahr mit 5 Fällen vertreten (29.10.2019)

Bereits zum 47. Mal veröffentlicht der Bund der Steuerzahler das Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung. Darin enthalten sind in diesem Jahr 100 ausgewählte Fälle aus dem gesamten Bundesgebiet. Das diesjährige Schwerpunktthema lautet Wohnpolitik.

„Mit dem Schwarzbuch wollen wir Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit für das Thema Steuergeldverschwendung sensibilisieren. Dass das Buch auch in diesem Jahr wieder gut gefüllt ist, zeigt, dass noch viel Arbeit vor uns liegt. Es darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite deutliche Entlastungen verwehrt werden, auf der anderen Seite aber hohe Summen von schwer erarbeiteten Steuergeldern unbedacht ausgegeben werden“, so Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.

Lorenz Palte zu den einzelnen Fällen:

Sanierung des CCH - Teurer als geplant:„Dieser Fall ist umso ärgerlicher, da der Senat nach dem Desaster rund um den Bau der Elbphilharmonie Kostenexplosionen zukünftig eigentlich verhindern wollte. Dass bei öffentlichen Großbauprojekten die Kosten regelmäßig explodieren, hat sich in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile manifestiert. Dies führt zu Politikverdrossenheit.“

Verkehrsberuhigung in Hamburg-Volksdorf - Teure Korrektur eines Slalom-Parkours: „In Volksdorf lässt sich ein Paradebeispiel verfehlter Verkehrsplanung besichtigen. Zuerst wurde für die Menschen vor Ort eine teure Verschlimmbesserung der Verkehrssituation installiert und dann wurde die Korrektur dieses Fehlers am Ende auch noch doppelt so teuer wie die eigentliche Baumaßnahme. Das war ein teures Lehrgeld.“

Fahrradzähler an der Außenalster - Aus Fehlern gelernt: „Wir begrüßen es, dass die Verkehrsbehörde Einsicht gezeigt hat. Die Verhinderung dieses teuren Marketing-Gags in sechs weiteren Bezirken ist ein toller Erfolg für Hamburgs Steuerzahler. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt.“

Geplanter Bau der Maurienbrücke - Eine Brücke, die niemand braucht:„Im direkten Umfeld der geplanten Maurienbrücke befinden sich bereits zwei Brücken. Die veranschlagten 1,85 Millionen Euro sollte die Stadt lieber in sinnvolle Projekte investieren. Wir hoffen, dass aus der drohenden Verschwendung nicht ein tatsächlicher Verschwendungsfall im Schwarzbuch 2020 wird.“

Kreislaufbaggerung geht weiter - Ein Hamburger Schildbürgerstreich:„Dass der Hafen ausgebaggert wird, ist elementar wichtig für die gesamte Metropolregion. Und dennoch müssen Alternativen für die Kreislaufbaggerung her, denn diese ist Steuergeldverschwendung par excellence.“

Steuerzahlergedenktag: Von 1 Euro bleiben nur 46,3 Cent (12.07.2019)

Der Steuerzahlergedenktag 2019 ist am Montag, den 15. Juli. Ab 21:56 Uhr arbeiten die Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde – rein rechnerisch – an den Staat abgeführt. Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 53,7 Prozent – dies ergibt sich aus aktuellen Prognosen unseres Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts.

Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 46,3 Cent zur freien Verfügung. Somit sind die Deutschen im internationalen Vergleich besonders stark belastet: In 34 von 36 OECD-Staaten werden Arbeitnehmer weniger zur Kasse gebeten als bei uns.

Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: „Obwohl Bund und Länder auch in den kommenden Jahren mit steigenden Einnahmen rechnen können, ist bereits heute absehbar, dass das Geld mittelfristig nicht mehr reichen wird und es ein Kraftakt wird, die Schuldenbremse einzuhalten. Die Chance, die Bürgerinnen und Bürger endlich spürbar zu entlasten, wird aktuell verspielt.“

„Der Hamburger Senat hat auf diese Entwicklung nur bedingt Einfluss. Deshalb ist es besonders wichtig, vor dem anstehende Bürgerschaftswahlkampf darauf hinzuweisen, dass es keinen Spielraum für großzügige Wahlgeschenke gibt. Der städtische ÖPNV beispielsweise könnte deutlich kostengünstiger, schneller und flächendeckender ausgebaut werden, als es der derzeitige politische Wille ist.“

„Auch sollte der Senat beispielsweise bei der anstehenden Grundsteuerreform penibel darauf achten, dass die Belastung für die Hamburgerinnen und Hamburger nicht noch weiter steigt“, so Palte abschließend.

Unsere Berechnungen für durchschnittliche Arbeitnehmer-Haushalte umfassen zum Beispiel auch Daten für Singles und Familien. Wie sieht es hier im Einzelnen aus? Bei den deutschen Singles ist die Belastung noch gravierender: Im Durchschnitt werden sie mit 54,7 Prozent belastet – ihr Steuerzahlergedenktag fällt damit auf Freitag, den 19. Juli. Der Steuerzahlergedenktag für Mehr-Personen-Haushalte ist bereits am Sonntag, 14. Juli – hier liegt die Belastungsquote bei 53,3 Prozent. In beiden Fällen bleibt ihnen weniger als die Hälfte des Einkommens zur freien Verfügung. Deshalb ist unsere Forderung eindeutig: Mit dem Steuerzahlergedenktag appellieren wir an die Politik, die Bürger spürbar zu entlasten und nicht ständig neue Ausgaben zu beschließen. Die Einkommensbelastungsquote muss unter die 50-Prozent-Marke fallen!

Unser 3-Punkte-Plan für Entlastungen

Das fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel von der Bundesregierung:

1. Den Solidaritätszuschlag komplett und für alle abschaffen!

„Die Politik hat den Soli immer mit dem Solidarpakt verknüpft und als vorübergehende Finanzspritze für den `Aufbau Ost´ bezeichnet. Nach mehr als einem Vierteljahrhundert sollte die Politik endlich Wort halten: Schluss mit dem Soli – komplett und für alle! Stattdessen beschließt der Koalitionsausschuss nur einen zögerlichen Teilabbau – das ist eine Blamage und trägt zur Politikverdrossenheit bei. Der Bundestag könnte das Soli-Aus ganz unbürokratisch ohne Zustimmung durch den Bundesrat beschließen. Das wäre der erste Schritt einer dringend nötigen Steuersenkung, die unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit bewahrt und für Steuergerechtigkeit sorgt.“

Durch die Soli-Abschaffung würde die Belastungsquote um 0,7 Prozentpunkte sinken.

2. Den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,0 Prozent senken!

„Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sollte von 2,5 auf 2,0 Prozent gesenkt werden – die Rücklagen geben das her! Bürger und Betriebe würden damit um sechs Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Durch diese Entlastung bei den Lohnnebenkosten hätten Betriebe einen viel höheren Anreiz, mehr Personal einzustellen – der Arbeitsmarkt würde stabilisiert! Im Übrigen war die Absenkung des AV-Beitrags von 3 auf 2,5 Prozent zu Jahresbeginn für die meisten Menschen gar nicht spürbar, weil der Beitrag zur Pflegeversicherung zugleich um 0,5 Prozentpunkte gestiegen war. Bürger und Betriebe haben aber eine echte Netto-Entlastung bei den hohen Sozialbeiträgen verdient!"

Durch diese AV-Senkung würde die Belastungsquote um 0,3 Prozentpunkte sinken.

3. Den Einkommensteuertarif reformieren!

„Die Mittelschicht in Deutschland ist durch die Einkommensteuer sehr hoch belastet. Es ist absolut indiskutabel, dass selbst Durchschnittsverdiener knapp unter dem Spitzensteuersatz liegen. Die Politik muss den Einkommensteuertarif grundlegend reformieren, damit die Menschen mehr Geld in der Tasche haben – für die Eigenvorsorge, für ihre Familie oder für Bildung. Deshalb schlagen wir als Bund der Steuerzahler vor, den Steuertarif abzuflachen, zugleich sollte der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro greifen. Zudem fordern wir, den Einkommensteuertarif sprichwörtlich auf Räder zu stellen: Für diesen `Tarif auf Rädern´ müssen die Eckwerte – vom Grundfreibetrag bis zur Einkommensgrenze des Spitzensteuersatzes – jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.“

Der vom DSi vorgeschlagene Einkommensteuertarif würde die Belastungsquote um rund 2 Prozentpunkte senken.

Zum Hintergrund: Der Steuerzahlergedenktag

Das Statistische Bundesamt erhebt im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ regelmäßig, detailliert und anonymisiert die Einnahmen und Ausgaben ausgewählter Privathaushalte. Die amtlichen Hochrechnungen dieser Daten liefern ein umfassendes und repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation der Bürger. Im Zuge einer neuen Kooperation hat das Statistische Bundesamt dem Deutschen Steuerzahlerinstitut Sonderauswertungen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ zur Verfügung gestellt. Die jüngste „Laufende Wirtschaftsrechnung“ betrifft das Jahr 2017 – diese hat unser Institut auf das Jahr 2019 hochgerechnet.

Datei: Steuerzahlergedenktag 2019

Maurienbrücke: Unterschriftenaktion gegen den Bau gestartet (25.06.2019)

Wie bereits im vergangenen Jahr bekannt wurde, plant das Bezirksamt Hamburg-Nord in der Barmbeker Maurienstraße den Bau einer Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Osterbekkanal. Und obwohl in 100 Metern östlich und in 200 Metern westlich bereits zwei gut ausgebaute Brücken zur Verfügung stehen, möchte die Verwaltung an dieser Stelle mehr als 1,8 Millionen Euro für einen Neubau ausgeben. Der Bund der Steuerzahler hält diese Investition für Steuergeldverschwendung. Und auch bei den Anwohnern vor Ort nimmt der Widerstand zu!

Seit dieser Woche sammelt eine Initiative Unterschriften gegen die Pläne des Bezirksamts. So soll der Druck auf die Politik erhöht werden, um den Bau der Maurienbrücke doch noch stoppen zu können.

Petra Ackmann, Vorstandsmitglied im Bund der Steuerzahler Hamburg e.V., äußert: „Nur weil Geld rumliegt, muss man es nicht ausgeben. Bislang konnte niemand schlüssig erklären, wofür die Maurienbrücke benötigt wird. Doch eines ist sicher: Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird es mit dieser enormen Verschwendungssumme ins Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes schaffen."

Mai-Steuerschätzung: Hamburg stand noch nie so viel Geld zur Verfügung (21.05.2019)

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel hat heute die Mai-Steuerschätzung vorgestellt. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Auch wenn die Prognose aus dem Oktober nun korrigiert werden musste, bleibt festzuhalten: Die Steuereinnahmen steigen weiter. Die Stadt Hamburg hatte noch nie so viel Geld zur Verfügung wie heute. An diesem Trend wird sich auch mittelfristig nichts ändern."

"Und dennoch: Die Lage wird sich in den kommenden Jahren eintrüben. Die Zeiten zum Beispiel, in denen jede aufkommende Volksinitiative durch Geschenke ruhiggestellt wurde, müssen endlich vorbei sein. Wir fordern eine echte Aufgabenkritik. Seit Jahren werden die Bürgerinnen und Bürger mit wohlklingenden Meldungen darüber versorgt, für welche Projekte nun noch mehr Geld zur Verfügung steht. Dass auch mal irgendwo Geld eingespart wird, ist selten zu vernehmen."

"Die Politik sollte nun nicht dem Reiz verfallen, vor den anstehenden Bürgerschaftswahlen teure Geschenke zu verteilen, die der Stadt in den kommenden Jahren dann auf die Füße fallen könnten. Wir werden den Finanzsenator beim Wort nehmen, dass zumindest von Senatsseite keine teuren Wahlgeschenke zu erwarten sind und appellieren an die anderen Parteien, sich dieser Marschroute anzuschließen", so Palte abschließend.

Ehrenamt: Gericht stärkt Position von Trainern und Co. (07.05.2019)

Der Bundesfinanzhof hat Anfang Mai ein Grundsatzurteil zum Ehrenamt veröffentlicht und damit die Position von Trainern, Übungsleitern und sonstigen Ehrenamtlern gestärkt, die ein kleines Entgelt für ihr Engagement erhalten. Nach dem Urteil sind Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter steuerlich grundsätzlich abziehbar (Az.: VIII R 17/16). Das sah die Finanzverwaltung bisher anders, weshalb es zum Streit kam.

Im konkreten Sachverhalt war der Kläger als Übungsleiter tätig und erzielte im Streitjahr Einnahmen in Höhe von 108 Euro. Gleichzeitig hatte er für die Tätigkeit Ausgaben von 608,60 Euro z. B. für Fahrtkosten. Die Differenz von rund 500 Euro machte er als Verlust in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt verweigerte jedoch den Verlustabzug und argumentierte, dass die Ausgaben nur dann anerkannt werden, wenn die Einnahmen und die Ausgaben den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro überschreiten. Nein, urteilte der Bundesfinanzhof. Auch Übungsleiter mit Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrages können Verluste bei der Steuer absetzen. Mit dieser Grundsatzentscheidung verwiesen die Richter des Bundesfinanzhofs den Fall an das Finanzgericht zur nochmaligen Verhandlung zurück. Denn das Finanzgericht muss nun prüfen, ob der Kläger – angesichts der niedrigen Jahreseinnahmen aus der Übungsleitertätigkeit – überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgte. Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, werden die Verluste, trotz des positiven Grundsatzurteils, nicht anerkannt.

Es bleibt also abzuwarten, welche Kriterien das Finanzgericht nun für die Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflichen Übungsleitertätigkeiten aufstellt. Denn eine sog. Hobby- oder Liebhabereitätigkeit wird steuerlich nicht anerkannt. Betroffene Ehrenamtler können sich vorerst aber auf das Urteil des Bundesfinanzhofes berufen und Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt ihre Verluste aus dem Ehrenamt nicht anerkennt. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Ausgaben ist aber stets, dass der Ehrenamtliche auch Einnahmen aus der Tätigkeit erzielte.

Wohnnebenkosten-Vergleich: Hamburg fällt im Ranking der Landeshauptstädte zurück (06.05.2019)

Die Einwohner von Berlin (West) werden am stärksten mit Wohnnebenkosten belastet, im rheinland-pfälzischen Mainz ist es am preiswertesten! Das teils erhebliche Kostengefälle legt ein neues Ranking offen, für das der Bund der Steuerzahler alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen hat. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2019 vergleicht die Entwicklung, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden.

Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V., äußert: "War Hamburg im vergangenen Jahr bezogen auf die Wohnnebenkosten, ohne die Grundsteuer, noch die viertgünstigste Landeshauptstadt, ist sie mittlerweile nur noch die sechstgünstigste. Dennoch bewegt sich Hamburg nach wie vor auf dem unteren Level der Wohnnebenkosten in den Landeshauptstädten. Vor dem Hintergrund steigender Mieten halten wir die Zurückhaltung der städtischen Unternehmen in Sachen Gebührenerhöhungen allerdings auch für geboten. Insbesondere wird nun nochmals deutlich, wie wichtig es war, dass wir gemeinsam im Bündnis mit Verbänden und Oppositionsparteien die Straßenreinigungsgebühr verhindert haben. Mit dieser würde die Hansestadt im Ranking der Landeshauptstädte nur einen grauen Mittelfeldplatz belegen."

"Was uns große Sorgen bereitet, ist die anstehende Grundsteuerreform. Mancher Reformvorschlag würde die Nebenkosten insbesondere in den Metropolen geradezu explodieren lassen, wodurch das Wohnen in diesen nicht mehr für Jedermann bezahlbar wäre. Der Staat ist ein wesentlicher Wohnkostentreiber - jetzt kommt es für die Menschen darauf an, nicht weiter belastet zu werden", so Palte.

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag. Mit Gesamtkosten von 1.424 Euro im Jahr 2019 ist Mainz demnach am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.285 Euro im selben Jahr auf dem letzten Platz landet. Gegenüber dem Jahr 2018 sind 7 Landeshauptstädte teurer und 3 Landeshauptstädte günstiger geworden. Stuttgart ist Trend-Sieger mit einem Kostenrückgang von 101 Euro, hingegen sind in Hannover die Wohnnebenkosten mit 75 Euro am stärksten gestiegen. Betrachtet man die Entwicklung seit dem Jahr 2016, sind 9 Landeshauptstädte teurer und 6 Landeshauptstädte günstiger geworden. Die Einwohner von Düsseldorf und Stuttgart wurden mit 91 Euro bzw. 90 Euro am deutlichsten entlastet, während in Hannover und Saarbrücken mit 120 Euro bzw. 105 Euro die stärksten Kostenanstiege zu verzeichnen sind. Neben diesem Ranking sind noch weitere Belastungen wie zum Beispiel die Strom- und Gaskosten zu berücksichtigen.

Bei den einzelnen Wohnnebenkosten sind teilweise erhebliche Kostenunterschiede festzustellen. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede bei der Grundsteuer, wo die Jahresbelastung für unseren Drei-Personen-Haushalt von 296 Euro in der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg bis 1.050 Euro in Hamburg reicht. Dieses Kostengefälle verdeutlicht die verfassungswidrigen Verzerrungen im geltenden Grundsteuerrecht: So wird derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer in den neuen Bundesländern auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abgestellt. Deshalb differenziert das BdSt-Ranking hier sowie auch in der Gesamtbetrachtung zwischen Berlin (Ost) und Berlin (West).

Eine Reform der Grundsteuer ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Bewertungsregeln verworfen hat. Der Bund der Steuerzahler schlägt dazu ein einfaches Flächenmodell vor, das auf Grundstücksgröße sowie Wohnfläche basiert. Die Vorteile: Das Modell vermeidet übermäßige Mehrbelastungen, ist für die Bürger einfach nachvollziehbar und für die Verwaltung gut umsetzbar. Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Scholz ist hingegen zu bürokratisch und zu kostspielig für Bürger und Betriebe.

Datei: Wohnnebenkosten-Vergleich 2016-2019

Hochrisiko-Fußballspiele: Jetzt sind die Landesinnenminister in der Pflicht (29.03.2019)

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute verkündet, dass es Gebühren für Hochrisiko-Fußballspiele für rechtens hält. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Wir begrüßen es, dass das Bundesverwaltungsgericht heute für Klarheit gesorgt hat. Unserer Ansicht nach sind jetzt die Landesinnenminister in der Pflicht. Die Innenministerkonferenz sollte dieses Thema mit großer Dringlichkeit behandeln, um eine bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen. Ein Flickenteppich sollte vermieden werden."

"Sowohl Steuerzahler und Fußballfans als auch die Deutsche Fußball Liga und die Vereine brauchen in diesen Fragen rund um Hochrisikospiele eine verlässliche und deshalb abgestimmte Linie", so Palte.

Der Bund der Steuerzahler schlägt eine unbürokratische Fonds-Regelung vor - in diesen Fonds könnten Veranstalter einzahlen. Über eine solche Lösung müssten sich die Länder gemeinsam mit der Deutschen Fußball Liga verständigen. Ziel wäre, die Kosten für die Gesamtheit der Steuerzahler zu minimieren sowie auf bürokratische und unterschiedliche Gebührenbescheide zu verzichten. Solange die Innenministerkonferenz keine Beschlüsse gefasst hat, ist nämlich das einzelne Bundesland aufgefordert, die polizeilichen Zusatzkosten für Hochrisikospiele in Rechnung zu stellen.

BdSt-Tempocheck: Hamburgs Finanzverwaltung verbessert sich (25.03.2019)

Für seinen neuen Tempocheck hat der Bund der Steuerzahler die Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern quer durch die Republik recherchiert. Das Ergebnis: Arbeitnehmer müssen zwischen knapp 35 Tagen in Berlin und über 70 Tagen in Nordrhein-Westfalen warten, bis sie ihren Steuerbescheid erhalten. Bei Selbstständigen und Unternehmern kann es sogar noch etwas länger dauern, da die Steuerfälle hier meist komplexer sind.

Nach dem Ranking des Steuerzahlerbundes hat die Hamburger Finanzverwaltung ihren Platz in der Spitzengruppe verteidigen können und liegt erneut hinter Berlin auf Platz 2. Im allgemeinen Durchschnitt benötigte die Hansestadt im vergangenen Jahr vom Eingang der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid 39 Tage. Im Jahr zuvor waren es noch 41 Tage. In Arbeitnehmerfällen kletterte die städtische Finanzverwaltung im Länderranking vom vierten auf den zweiten Platz. Dauerte die Bearbeitung 2017 noch 40 Tage, mussten die Arbeitnehmer 2018 nur 37 Tage auf ihren Steuerbescheid warten. Selbstständige und Unternehmer in der Hansestadt mussten 2018 42 Tage auf ihren Bescheid warten, 2017 noch waren es 43 Tage. Hier konnte Hamburg im Ländervergleich den zweiten Platz verteidigen.

Zu den Ergebnissen des BdSt-Tempochecks sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Hamburger Steuerzahlerbundes: "Nachdem die Hamburger Finanzverwaltung im vergangenen Jahr ihren Spitzenplatz an die Hauptstadt abtreten musste, hat sie sich in diesem Jahr verbessern können und gehört weiterhin zur Spitzengruppe der 16 Bundesländer. Anscheinend wurden aus der Verlängerung der Bearbeitungszeiten im vorletzten Jahr die richtigen Lehren gezogen."

"Die Qualität der Bearbeitung muss immer höchste Priorität haben. Und dennoch gilt es nun zu prüfen, welche Prozesse innerhalb der Finanzverwaltung noch weiter optimiert werden können. Doch heute dürfen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne mal auf die Schulter klopfen", so Palte abschließend.

Datei: BdSt-Tempocheck 2019

Fahrradzählsäulen: BdSt verhindert erfolgreich weitere Zählsäulen (04.03.2019)

Wie der Steuerzahlerbund Hamburg aufgedeckt hat, werden die im rot-grünen Koalitionsvertrag angekündigten sechs Fahrradzählsäulen nun doch nicht aufgestellt. Der Plan sei vom Tisch, so die Wirtschaftsbehörde gegenüber dem BdSt.

Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Wir sind froh, dass die Wirtschaftsbehörde endlich Einsicht zeigt. Fahrräder kann man auch ohne teuren Klimbim zählen. Die Zählsäulen sind ein Marketing-Gag, der die Steuerzahler einen sechsstelligen Betrag gekostet hätte. Das Geld sollte man lieber für die Sanierung der teils maroden Radwege ausgeben. Die Hartnäckigkeit des Steuerzahlerbundes hat sich ausgezahlt."

Im Jahr 2014 hat der Bezirk Hamburg-Mitte an der Außenalster die erste Fahrradzählsäule Hamburgs installiert. Recherchen des Steuerzahlerbundes hatten ergeben, dass die Kosten hierfür bei 31.384,39 Euro lagen. Somit landete die Fahrradzählsäule im Schwarzbuch - Die öffentliche Verschwendung. Über den Fall wurde bundesweit berichtet. Nach der Ankündigung, sechs weitere oberirdische Zähler aufbauen zu wollen, landete auch dieser Plan im Schwarzbuch (Kapitel Verschwendung droht).

Altschuldenabbau: Es wäre deutlich mehr möglich gewesen (10.01.2019)

Wie heute bekannt wurde, hat die Stadt Hamburg im vergangenen Jahr im Kernhaushalt Schulden in Höhe von 903 Millionen Euro tilgen können – bereinigt um den Sondereffekt HSH Nordbank. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Zunächst einmal ist es erfreulich, dass die Stadt im vergangenen Jahr, bereinigt um den Sondereffekt HSH Nordbank, Schulden tilgen konnte. Und dennoch: Es wäre deutlich mehr möglich gewesen!"

"Seit Jahren werden politische Probleme mit einem Griff in die Kasse gelöst. Eine echte Aufgabenkritik findet nicht statt. Die 'wachsende Stadt' darf nicht immerwährend als Ausrede für steigende Ausgaben herangezogen werden. Denn prozentual steigen die Ausgaben deutlich stärker als die Bevölkerung."

"Von heute an gelten keine Ausreden mehr, denn die HSH Nordbank ist Geschichte. Wir wünschen uns ambitioniertere Ziele für den Abbau des städtischen Schuldenberges", so Palte abschließend.

Abgeordnetenentgelt: Grundsätzlich ist eine Erhöhung angebracht, aber… (08.01.2019)

Zur aktuellen Diskussion um die Anpassung des Entgelts für die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Grundsätzlich halten wir eine Erhöhung des Abgeordnetenentgelts für angebracht. Immerhin hat die Arbeitsbelastung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Jedoch halten wir die bloße Fokussierung auf die Höhe des Entgelts für falsch."

"Denn nur durch eine höhere finanzielle Entschädigung ändert sich nichts an dem Zeitaufwand der Abgeordneten. Und insbesondere dieser ist es ja, den die Volksvertreter bemängeln. Wir schlagen deshalb die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes vor, der den Abgeordneten zuarbeitet. Dies würde jedem Einzelnen eine zeitliche Entlastung bringen. Die Einrichtung eines solchen Dienstes könnte mit einer gemäßigteren Erhöhung der Entgelte einhergehen."

"Auch mahnen wir an, die Zahl der Abgeordneten zu reduzieren, sollte sich die Stadt für das Modell eines Vollzeitparlaments entscheiden. Immerhin kommen andere Bundesländer mit weniger Abgeordneten aus, relativ zu ihrer Fläche und der Zahl der Einwohner. Wir werden die Diskussion um die Zukunft der Hamburgischen Bürgerschaft auch weiterhin mit großem Interesse verfolgen", so Palte abeschließend.

Pressemitteilungen 2018

HSH Nordbank: Hamburg ist seinen größten Klotz am Bein los (28.11.2018)

Heute haben die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein die Closing-Vereinbarung zum Verkauf der HSH Nordbank unterzeichnet. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Endlich ist es geschafft. Hamburg ist seinen größten Klotz am Bein los. Die 'großen Augen' mancher Banker und Politiker haben den Steuerzahler viele Milliarden Euro gekostet. Die HSH Nordbank ist der größte Finanzskandal in der Geschichte unserer Stadt. Dies haben wir auch in unserem aktuellen Schwarzbuch dokumentiert."

"Was haben wir gelernt? Städtische Unternehmen müssen streng beaufsichtigt werden. Und zwar nicht nur von Politikern und Verwaltungsbeamten, sondern insbesondere auch von externen Sachverständigen", so Palte abschließend.

Steuerzinsen: Einspruch einlegen lohnt (09.11.2018)

Die Verzinsung im Steuerrecht ist höchst umstritten. Inzwischen gibt es verschiedene Gerichtsentscheidungen, die an dem hohen Steuerzinssatz zweifeln. Betroffene sollten Einspruch einlegen!

Für Sparer sind Zinsen von 6 Prozent pro Jahr ein Traum, in den Finanzämtern ist dieser Zinssatz hingegen geltendes Recht. Für Steuernachforderungen berechnet das Finanzamt 0,5 Prozent Zinsen pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Inzwischen gibt es jedoch ernstliche Zweifel, ob der Zinssatz noch angemessen ist. Steuerzahler, die Zinsen an das Finanzamt zahlen müssen, sollten daher Einspruch gegen den Zinsbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung kann auf die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage beim Bundesfinanzhof verwiesen werden (Az.: III R 25/17). Damit müssen die Zinsen zwar zunächst gezahlt werden, der eigene Steuerfall bleibt aber erst einmal offen, sodass der Steuerzahler die zu viel gezahlten Zinsen nach Abschluss des Pilotverfahrens eventuell zurückerhält.

Neben dem Einspruch besteht auch die Möglichkeit, die Aussetzung der Zinsen zu beantragen. Das heißt, die geforderten Zinsen müssen nicht entrichtet werden. Allerdings ist die Aussetzung an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die Details hat das Bundesfinanzministerium in einem Verwaltungsschreiben vom 14. Juni 2018 zusammengefasst, das beim Ministerium online abgerufen werden kann. Hintergrund für das Verwaltungsschreiben war ein Beschluss des Bundesfinanzhofs vom Frühjahr, in dem das Gericht die Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen ab dem Jahr 2015 anzweifelt (Az.: IX B 21/18). Kürzlich entschied auch das Finanzgericht Münster, dass der Zinssatz von jährlich 6 Prozent zu hoch sei – und zwar sogar schon für Zeiträume ab dem Jahr 2014. Angemessen sei lediglich eine Verzinsung von drei Prozent, so die Gerichtsmeinung (Az.: 9 V 2360/18 E). Auf diese beiden Entscheidungen kann man sich berufen, wenn die Aussetzung der zu hohen Zinsen beantragt wird.

November-Steuerschätzung: Schuldenberg konnte bislang nicht signifikant abgebaut werden (06.11.2018)

Der Senat hat heute die November-Steuerschätzung 2018 vorgestellt. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Die Zeiten großer Einnahmensprünge sind anscheinend erst einmal vorbei. Auch wenn die Steuern wohl weiterhin zuverlässig sprudeln werden, steigend die Risiken eines anhaltenden Abschwungs aufgrund des Brexits und des weltweit steigenden Handelsprotektionismus."

"Der städtische Schuldenberg konnte bislang trotz enormer Einnahmen nicht signifikant abgebaut werden. Hier wird ganz klar eine große Chance vertan, sich für steigende Zinsen zu rüsten. Auch wird Hamburg in den kommenden Jahren die Auswirkungen des Desasters rund um die HSH Nordbank deutlich zu spüren bekommen", so Palte abschließend.

Schwarzbuch: Hamburg ist in diesem Jahr mit 6 Fällen vertreten (06.11.2018)

Bereits zum 46. Mal veröffentlicht der Bund der Steuerzahler das Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung. Darin enthalten sind in diesem Jahr 109 ausgewählte Fälle aus dem gesamten Bundesgebiet. Das diesjährige Schwerpunktthema lautet Explosion von Baukosten.

"Die Bürger haben ein Recht darauf, dass Politik und Verwaltung sorgsam mit Steuermitteln umgehen. In den meisten Fällen geschieht das auch. Und dennoch gibt es sie, die haarsträubenden Fälle von Steuergeldverschwendung, die wir Jahr für Jahr in unserem Schwarzbuch dokumentieren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Zeiten immer neuer Steuerrekorde dem Ende zu neigen scheinen, ist es nötig, jede staatliche Ausgabe zweimal zu prüfen", so Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.

In diesem Jahr konnte der Hamburger Steuerzahlerbund zwei Fälle zur Kategorie Erfolge beitragen.

HSH Nordbank – Gescheiterter Ausflug in die Finanzwelt kostet mindestens 11 Milliarden Euro: "Die HSH Nordbank ist der größte Finanzskandal in der Geschichte Hamburgs. Am Ende ist der Steuerzahler der Dumme. Er muss für das Missmanagement einiger Weniger geradestehen“, so Lorenz Palte.

Verkehrsberuhigung in Hamburg-Volksdorf – Behördlich verordneter Slalom-Parkour:"In Volksdorf lässt sich ein Paradebeispiel verfehlter Verkehrsplanung besichtigen. Am Ende wurde für die Verkehrsteilnehmer keine Verbesserung erreicht, sondern das Gegenteil. Zum Glück ist eine weitere Umbaumaßnahme bereits in Planung. Auch wenn diese am Ende erneut Geld kosten wird."

Hundezaun in Eimsbüttel – Tierisch teure Zaun-Posse: "Ein Hundezaun, um den Hunde ganz einfach herumlaufen können, klingt nach einem echten Schildbürgerstreich. Das Beispiel der Hundewiese an der Eduardstraße zeigt, was dabei herauskommt, wenn ein Projekt ohne Konzept angegangen wird."

JVA Glasmoor – Kostenexplosion hinter schwedischen Gardinen:"Bei der Modernisierung der JVA Glasmoor handelt es sich um einen klassischen Schwarzbuch-Fall. Aufgrund mangelhafter Planung wird das Projekt nicht nur später fertig, sondern vor allem auch deutlich teurer."

Straßenreinigungsgebühr landet in der Tonne: "Durch ein breites Bündnis konnte die Straßenreinigungsgebühr verhindert werden – und somit auch ein Mehr an Bürokratie und eine Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Und dennoch bleibt der Steuerzahler am Ende auf angefallenen Kosten sitzen, weil die übereifrige Verwaltung ohne Rechtsgrundlage tätig wurde."

Radweg über den Elbstrand – 1,9 Mio. Euro fast in den Sand gesetzt: "Dass der Radweg über den Elbstrand nicht kommt, dafür haben die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Altona selbst gesorgt. Auch wenn der eine oder andere Politiker dies nicht wahrhaben möchte: Es lohnt sich, häufiger mal das Volk nach dessen Meinung zu fragen."

Energienetze: Landeshaushaltsordnung droht zum Papiertiger zu verkommen (09.10.2018)

Der Senat hat heute verkündet, das sich im Besitz von Vattenfall befindliche Fernwärmenetz zum 1. Januar 2019 vollständig zurückzukaufen. Hierzu sagt Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Es ist richtig, dass der Senat das Ergebnis des Volksentscheides zum Rückkauf der Energienetze respektiert. Und dennoch: Wir halten den eingeschlagenen Weg für falsch. Wenn die Politik auch zukünftig so lange Gutachten in Auftrag gibt, bis irgendwann das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt, verkommen Gesetze wie die Landeshaushaltsordnung zum Papiertiger."

"Es war zu befürchten, dass weitere Gutachten zum vom Senat gewünschten Ergebnis führen würden. 300 Mio. Euro Mehrkosten mit steuerlichen Effekten zu rechtfertigen bedarf einer genaueren Prüfung. Die entsprechenden Gutachten sind derzeit noch unveröffentlicht. Der Bürgermeister hat erneut eine Preisgarantie für die Fernwärmekunden abgegeben. Wir werden genau beobachten, dass dies nicht auf Kosten der Steuerzahler geschieht. Hamburg wird sich nun daran messen lassen müssen, dass es zügiger und besser dazu in der Lage ist das Kraftwerk Wedel zu ersetzen, als dies gemeinsam mit Vattenfall möglich gewesen wäre", so Glawe abschließend.

Fernbahnhof Diebsteich: Erste Kostensteigerung? (22.08.2018)

Wie heute bekannt wurde, hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht einem Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona stattgegeben.

Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "In der Regel gehen Verzögerungen in Planung und Umsetzung von Bauprojekten mit Kostensteigerungen einher. Der heutige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts stellt den denkbar schlechtesten Start für dieses Mammutprojekt dar. Augenscheinlich wurde von Seiten der Planer nicht gründlich genug gearbeitet."

Haushalt: In guten Zeiten muss investiert und entlastet werden (07.08.2018)

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat heute die Fortschreibung des Haushaltsplans 2018 und damit einen um eine Milliarde Euro verstärkten Finanzrahmen beschlossen.

Dazu sagt Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Wir begrüßen es, dass es sich der Senat zum Ziel gesetzt hat, mehr Steuermittel in die Sanierung der städtischen Infrastruktur zu investieren. Schließlich wurde dies über Jahrzehnte vernachlässigt."

"Allerdings: In guten Zeiten müssen Investitionen in die Infrastruktur und Entlastungen der Bürger miteinander einhergehen. Dies sehen wir aber nicht. Seit Monaten wird lediglich verkündet, dass mehr und mehr Steuermittel ausgegeben werden sollen. Ein wirksame Entlastung der Bürger lässt jedoch auf sich warten. Da die Möglichkeiten des Senats vor Ort zugegebenermaßen begrenzt sind, erwarten wir mehr Einsatz Hamburgs beim Bund für eine Entlastung der Steuerzahler."

"Auch wünschen wir uns mehr Einsatz bei der Schuldentilgung. Hier könnte der Senat bei entsprechendem Willen noch deutlich mehr tun. Dies ist eine einfache Frage der Generationengerechtigkeit", so Glawe abschließend.

Steuerzahlergedenktag: Ab morgen (4:40 Uhr) arbeiten die Bürger und Betriebe für das eigene Portemonnaie (17.07.2018)

Am Mittwoch, 18. Juli, ist der Steuerzahlergedenktag 2018. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler arbeiten die Bürger und Betriebe dann ab exakt 4:40 Uhr für das eigene Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Zeitpunkt erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Somit bleiben den Bürgerinnen und Bürgern von jedem verdienten Euro 45,7 Cent zur freien Verfügung.

Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V., sagt: "In Zeiten wie diesen ist es uns ein besonderes Anliegen, auf den Steuerzahlergedenktag hinzuweisen. Jahrelang hieß es, Steuern und Beiträge könnten nicht gesenkt werden, da hierfür kein Spielraum vorhanden ist. Aktuell ist der finanzielle Spielraum zwar da, dennoch ziert sich die Politik, die Menschen spürbar zu entlasten. Schließlich ist es einfacher, vorhandene Gelder zu verteilen, anstatt den Steuer- und Beitragszahlern etwas zurückzugeben."

"Im Nachhinein war es wichtig, dass wir gemeinsam in einem partei- und verbandsübergreifenden Bündnis die Reinigungsgebühr des Senats stoppen konnten. Denn sonst wäre die Belastung aller Hamburgerinnen und Hamburger nochmal zusätzlich gestiegen", so Palte abschließend.

Der Bund der Steuerzahler fordert:

1. Den Einkommensteuertarif reformieren!

Der Einkommensteuertarif muss reformiert werden, damit vor allem die Mittelschicht in Deutschland spürbar entlastet wird. Während die durchschnittlichen Bruttolöhne von 2010 bis 2018 um rund 25 Prozent angestiegen sind, wurde die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz zugleich um nur 3,9 Prozent angehoben.

Für eine echte Entlastung schlägt der Bund der Steuerzahler vor, den Steuertarif abzuflachen, zugleich sollte der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro greifen. Zudem fordern wir, den Einkommensteuertarif sprichwörtlich auf Räder zu stellen: Für diesen "Tarif auf Rädern" müssen die Eckwerte - vom Grundfreibetrag bis zur Einkommensgrenze des Spitzensteuersatzes - jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.

2. Den Soli komplett und für alle abschaffen!

Er ist weder zeitgemäß noch verfassungsfest: Nach mehr als einem Vierteljahrhundert hat der Solidaritätszuschlag ausgedient und gehört bis Ende 2019 abgeschafft, wenn die Finanzhilfen für den "Aufbau Ost" ohnehin auslaufen. Schon seit Jahren bringt der Soli dem Bund viel mehr Geld ein, als er für den "Aufbau Ost ausgibt".

Gegen den Solidaritätszuschlag macht der Bund der Steuerzahler schon seit Jahren mobil: Weil der Soli auch rechtlich auf tönernen Füßen steht, unterstützt der Verband seit dem Jahr 2008 die Klage eines Steuerzahlers aus Niedersachsen. Das Niedersächsische Finanzgericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

3. Das Wohnen bezahlbar machen!

Der Staat ist der Kostentreiber Nummer 1 für Miete oder Eigenheim, weil Steuern und Abgaben das Wohnen immer teurer machen. Beispiel Grunderwerbsteuer: Von 2010 bis 2018 explodierte das Aufkommen von 5,3 auf 13,8 Milliarden Euro - ein Anstieg um 163 Prozent! Um vor allem Familien den Kauf ihrer eigenen vier Wände zu erleichtern, sollte für Ersterwerber von selbstgenutztem Wohneigentum mindestens eine Freistellungsregelung eingeführt werden.

Weil auch der Strompreis die Verbraucher übermäßig belastet, sollte die Stromsteuer auf das von der EU vorgegebene Mindestniveau reduziert werden. Denn der Stromsteuersatz liegt in Deutschland um das 20-fache über dem EU-Mindeststeuersatz für die nicht gewerbliche Verwendung von Strom.

Zum Hintergrund: Der Steuerzahlergedenktag

Der Steuerzahlergedenktag bezieht sich auf Steuern und Abgaben, die der Staat vereinnahmt, sowie auf sogenannte Quasi-Steuern wie den Rundfunkbeitrag, die EEG-Umlage sowie vier weitere Sonderumlagen auf Strom sowie die Konzessionsabgabe auf Strom, Gas und Wasser. Der Tag wird auf Grundlage der Volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote ermittelt. Dafür wird das gesamte Aufkommen aus Steuern, Quasi-Steuern und den Zwangsbeiträgen zur Sozialversicherung ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt. Diese Quote zeigt, wie sehr der Staat die Einkommen seiner Bürger und Betriebe belastet.

Datei: Belastungs-Check 2018

Wohnnebenkosten-Vergleich: Grundsteuer macht das Wohnen in Hamburg teuer (09.07.2018)

Die Einwohner von Berlin (West) werden am stärksten mit Wohnnebenkosten belastet, im rheinland-pfälzischen Mainz ist es am preiswertesten! Das teils erhebliche Kostengefälle legt ein neues Ranking offen, für das der Bund der Steuerzahler alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen hat. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2018 vergleicht die Entwicklung, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden.

Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V., äußert: "Bezogen auf die Wohnnebenkosten ist Hamburg ohne die Grundsteuer bundesweit die viertgünstigste Landeshauptstadt. Unsere städtischen Unternehmen gehen sehr maßvoll mit der Möglichkeit um, Gebühren zu erhöhen. Vor dem Hintergrund steigender Mieten halten wir diese Zurückhaltung allerdings auch für geboten."

"Was uns jedoch Sorge bereitet, ist die Belastung durch die Grundsteuer - insbesondere aufgrund der anstehenden Grundsteuerreform. Deshalb stehen wir entschlossen an der Seite des Senats, wenn dieser sich für ein neues Grundsteuermodell einsetzt, das die Bürgerinnen und Bürger nicht noch weiter belastet", so Palte weiter.

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag. Mit Gesamtkosten von 1.424 Euro im Jahr 2018 ist Mainz demnach am günstigsten, während Berlin (West) mit 2.228 Euro im selben Jahr auf dem letzten Platz landet. Gegenüber dem Jahr 2016 sind 9 Landeshauptstädte teurer und 5 Landeshauptstädte günstiger geworden. Düsseldorf ist Trend-Sieger mit einem Kostenrückgang von 41 Euro, hingegen sind in Saarbrücken die Wohnnebenkosten mit 93 Euro am stärksten gestiegen. Neben diesem Ranking sind zum Beispiel noch die Strom- und Gaskosten zu berücksichtigen.

Bei den einzelnen Wohnnebenkosten sind teilweise erhebliche Kostenunterschiede festzustellen. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede bei der Grundsteuer, wo die Jahresbelastung für unseren Drei-Personen-Haushalt von 296 Euro in der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg bis 1.050 Euro in Hamburg reicht. Dieses Kostengefälle verdeutlicht die verfassungswidrigen Verzerrungen im geltenden Grundsteuerrecht: So wird derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer in den neuen Bundesländern auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abgestellt. Deshalb differenziert das BdSt-Ranking hier sowie auch in der Gesamtbetrachtung zwischen Berlin (Ost) und Berlin (West).

Eine Reform der Grundsteuer ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Bewertungsregeln verworfen hat. Der Bund der Steuerzahler schlägt dazu ein einfaches Flächenmodell vor, das auf Grundstücksgröße sowie Wohnfläche basiert. Die Vorteile: Das Modell ist für die Bürger einfach nachvollziehbar und für die Verwaltung gut umsetzbar.

Datei: Wohnnebenkosten-Vergleich 2016-2018

Untervermietung: Wann gehören die Einnahmen in die Steuererklärung? (03.07.2018)

Wer verreist und die Wohnung oder das Haus nicht leer stehen lassen will, kann heutzutage die eigenen vier Wände über eine Online-Vermittlung untervermieten und damit ein paar Euro extra verdienen. Die Rechnung sollte aber nicht ohne das Finanzamt gemacht werden.

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen dem Finanzamt in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich auf dem Steuerformular V gemeldet werden. Ob dann tatsächlich Steuern anfallen, hängt von den persönlichen Umständen ab. Zudem dürfen Ausgaben, die mit der Vermietung zusammenhängen, abgezogen werden, denn es muss nur der Gewinn versteuert werden. Abziehbar sind beispielsweise Vermittlungsgebühren, Reinigungskosten oder die anteilige Miete, die für den vermieteten Zeitraum gezahlt wurde. Wird nur vorübergehend vermietet, gibt es eine besondere Freigrenze: Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen 520 Euro Miete eingenommen werden, ohne dass dies in der Steuererklärung angeben werden muss! Das geht aus den Einkommensteuer-Richtlinien hervor (R 21.2 EStR).

Neben der Einkommensteuer ist auch die Umsatzsteuer zu beachten. Das Prinzip ist aus Hotels bekannt und es gilt auch bei einer zeitlich begrenzten Vermietung von Wohnungen oder Zimmern. Allerdings kann man die Umsatzsteuer vermeiden und die Kleinunternehmerreglung nutzen. Denn erst ab einem Umsatz von mehr als 17.500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 Euro im laufenden Jahr muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Werden die genannten Werte unterschritten, greift die Kleinunternehmerregelung und es muss für die kurzzeitige Vermietung keine Umsatzsteuer abgerechnet werden und sie darf auch nicht in der Rechnung ausgewiesen werden.

Wer im großen Stil vermietet, muss auch an die Gewerbesteuer denken. Ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist immer im Einzelfall zu bestimmen. Kommen neben der reinen Vermietung noch weitere Leistungen hinzu, zum Beispiel ein Frühstücks-Service oder die tägliche Zimmerreinigung, kann eine solche gewerbliche Tätigkeit angenommen werden. Neben den steuerlichen Aspekten sollte geprüft werden, ob die Untervermietung im Mietvertrag erlaubt ist bzw. ob die Gemeinde dies als Zweckentfremdung einordnet.

Ferienjobs: So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern (02.07.2018)

Am Donnerstag beginnen in Hamburg die Sommerferien. Viele Schüler wollen sich in dieser Zeit etwas dazuverdienen. Arbeitgeber und Ferienjobber sollten vor Antritt des Ferienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen.

Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Arbeitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die sogenannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von ca. 1.000 Euro wirken entsprechende Freibeträge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage umfasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Monate überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst ausgeübt werden, sind versicherungspflichtig.

Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden. Hier darf der Schüler maximal 450 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent.

Katholische Schulen: Steuerzahlerbund bedauert gescheiterte Verhandlungen (29.06.2018)

Das Erzbistum Hamburg und die Hamburger Schulgenossenschaft haben ihre Gespräche über die Rettung von der Schließung bedrohter katholischer Schulen in Hamburg abgebrochen. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Wir finden es bedauerlich, dass bis heute keine Lösung für die Rettung der katholischen Schulen gefunden wurde. Hier wird ein Konflikt offen auf den Rücken der Schüler ausgetragen."

"Wir würden uns wünschen, dass sich der Senat zeitnah nochmal mit der finanziellen Ausstattung privater Schulen auseinandersetzt. Es darf nicht sein, dass Schüler auf öffentlichen Schulen der Politik mehr wert sind als Schüler auf Privatschulen. Bis heute sind die öffentlichen Zuschüssen für private Schulen pro Schüler geringer als für Schüler an öffentlichen Schulen", so Palte abschließend.

BdSt intern: Lorenz Palte erneut zum Vorsitzenden des Hamburger Steuerzahlerbundes gewählt (22.06.2018)

Auf der konstituierenden Sitzung des Vorstandes des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V. wurde Lorenz Palte erneut zum Vorsitzenden des Landesverbandes gewählt. Herr Palte übt dieses Amt bereits seit 2013 aus.

Zudem bleibt Jürgen Nielsen stellvertretender Vorsitzender des Hamburger Steuerzahlerbundes.

Neu im Vorstand ist Petra Ackmann, die zur sozialpolitischen Sprecherin gewählt wurde. Frau Ackmann ist Leiterin des Arbeitskreises Steuerpolitik in der SPD Hamburg-Nord und eine versierte Sozialexpertin.

Sabine Glawe ist weiterhin Ihre Ansprechpartnerin für Öffentliche Finanzen, Ulrich Altmann für Steuerpolitik.

Die weiteren Vorstandsmitglieder sind Harald Degener, Alexander Fischer und Heino von Schuckmann.

Rentenerhöhung: Wer jetzt Steuern zahlen muss (21.06.2018)

Die gute Nachricht: Viele Senioren bekommen ab Juli eine höhere Rente. Das führt eventuell aber auch zu einer höheren Einkommensteuer oder zur Pflicht, überhaupt erstmals eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben zu müssen.

Die diesjährige Rentenerhöhung ist beschlossene Sache: Zum 1. Juli 2018 steigen die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Westdeutschland um 3,22 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,37 Prozent. Damit legen die Altersbezüge der mehr als 20 Millionen Rentner auch in diesem Jahr wieder zu. Allerdings bleibt womöglich nicht jeder Euro in der Tasche der Senioren, denn je höher die Rente und die Rentensteigerung ausfallen, desto mehr verdient der Fiskus mit. Zumindest gilt dies für Rentner, die Einkommensteuer bezahlen, und ihre Anzahl wächst von Jahr zu Jahr.

Dabei gilt: Je später die Rente beginnt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Während Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommen, noch 50 Prozent der ersten Rente steuerfrei erhielten, gibt es für Senioren, die im Jahr 2018 in Rente gehen, nur noch einen steuerfreien Anteil von 24 Prozent. Der steuerfreie Teil der Rente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben. Rentenerhöhungen sind daher zu 100 Prozent steuerpflichtig. In konkreten Zahlen heißt dies, dass ledige Senioren, die keine weiteren Einnahmen haben, in diesem Jahr rund 17.500 Euro steuerfrei erhalten können. Vorausgesetzt, die Rente begann 2005 oder früher. Wer beispielsweise erst 2017 in Rente ging, kann 2018 immerhin noch rund 14.250 Euro steuerfrei vereinnahmen.

Wer diese Beträge überschreitet oder noch weitere Einnahmen hat, zum Beispiel aus einer Betriebsrente oder aus Vermietung und Verpachtung, sollte sich mit dem Thema Steuererklärung befassen. Wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Denn auch Senioren können Ausgaben steuermindernd absetzen, beispielsweise Kosten für Zahnersatz oder eine neue Brille. Auch wer einen Handwerker, Hausmeister oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann diese Ausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben und so seine Steuern senken.

Haushalt: Eckdaten zum Doppelhaushalt 2019/2020 vorgestellt (13.06.2018)

Hamburgs Erster Bürgermeister, Dr. Peter Tschentscher, und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel haben heute die Eckdaten für den Doppelhaushalt 2019/2020 vorgestellt. Dazu sagt Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Es ist offensichtlich, dass der Senat die zusätzlichen Milliarden, die die Stadt in den kommenden Jahren extra einnehmen wird, auch sehr gerne ausgibt und hierfür allerlei Argumente findet."

"Insbesondere bei der Schuldentilgung vermissen wir größere Ambitionen. Hinzu kommt, dass es in Zeiten geradezu explodierender Steuereinnahmen nicht die ganz große Kunst ist, einen Haushalt aufzustellen. Eine echte Bewährungsprobe steht aus, sobald sich die Konjunktur eintrüben sollte."

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Bürgermeister Tschentscher klargestellt hat, dass die Landeshaushaltsordnung über dem Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze steht. Somit hat er diejenigen zurückgepfiffen, auch aus den eigenen Reihen, die der Meinung sind, die Stadt müsse das Fernwärmenetz um jeden Preis zurückkaufen. Auch hat der Bürgermeister klargemacht, dass es nicht sein darf, dass die Heizkosten im Rahmen der Übernahme des Fernwärmenetzes steigen. Die Aussage des Umweltsenators, es sei zu erwarten, dass die Heizkosten im Zuge der Umsetzung des Volksentscheids um bis zu 10 Prozent steigen, hat Dr. Tschentscher somit klar einkassiert. Auf diese Aussage werden wir zukünftig pochen", so Glawe abschließend.

HSH Nordbank: Größter Finanzskandal in der Geschichte Hamburgs (13.06.2018)

Heute wird die Hamburgische Bürgerschaft aller Voraussicht nach für den Verkauf der HSH Nordbank stimmen. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Wir begrüßen es, dass für die HSH Nordbank, die symbolisch für die maßlose Vernichtung von Steuergeld steht, ein Kaufpreis erzielt werden konnte. Dieser ist dennoch nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Der Fall der HSH Nordbank ist der größte Finanzskandal in der Geschichte Hamburgs. Am Ende ist der Steuerzahler der Dumme. Er muss für das Missmanagement einiger Weniger geradestehen."

"Über die Notwendigkeit landeseigener Banken, die die regionale Wirtschaft unterstützen, lässt sich zumindest diskutieren. Eine staatseigene Bank jedoch, die als Global Player auftritt und vor lauter Gier hochriskante Geschäfte eingeht, hätte es niemals geben dürfen. In der Hoffnung auf fette Renditen hat die Politik beide Augen zugedrückt und den Bankern freie Hand gelassen. Es ist skandalös, dass die für die Milliardenverluste Verantwortlichen bis heute nicht konsequent zur Rechenschaft gezogen wurden. Bislang wurden auch keine Schadensersatzansprüche gegen die Ex-Aufsichtsräte geltend gemacht. Auch politisch hat bislang niemand die Verantwortung übernommen."

"Mit dem heutigen Tag ist das Kapitel HSH Nordbank noch lange nicht beendet. Noch sitzen die Länder auf Altkrediten in Milliardenhöhe. Und dass die Politik bis heute nicht die richtigen Lehren aus dem Finanzskandal rund um die HSH Nordbank gezogen hat, darauf hat vor wenigen Wochen der Hamburger Rechnungshof hingewiesen. Dieser bemängelt, dass in der für die Altkredite zuständigen hsh portfoliomanagement AöR der Verwaltungsrat von Seiten Hamburgs nicht mit dem benötigten kompetenten Personal besetzt ist", so Palte abschließend.

Dieselfahrverbote: Umweltpolitischer Schildbürgerstreich (31.05.2018)

Heute treten in Hamburg die bundesweit ersten Dieselfahrverbote in Kraft. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Was sich momentan in Hamburg abspielt, ist ein echter Schildbürgerstreich. Wieder einmal müssen die Bürger für das Versagen der Politik geradestehen. Seit Jahren kommen die zuständigen Volksvertreter nicht aus dem Quark. Zwar setzt der Senat mit den Dieselfahrverboten lediglich rechtliche Vorgaben um, dennoch wird Hamburg dadurch zur deutschlandweiten Lachnummer."

"Durch einen unzureichend ausgebauten ÖPNV bleibt vielen Pendlern nur die Nutzung eines Automobils. Die Autofahrer haben sich beim Kauf ihrer Dieselfahrzeuge darauf verlassen, dass sie diese ohne Einschränkungen nutzen dürfen. Nun jedoch werden sie von der Politik im Stich gelassen. So geht Vertrauen in den Staat verloren."

"Während man sich im Rathaus über jedes Schweröl verfeuernde Kreuzfahrtschiff, das den Hafen anläuft, freut, werden die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Mobilität eingeschränkt. Der Nutzen der Dieselfahrverbote für die Umwelt ist gleich Null, für die Gesundheit der Bevölkerung kaum messbar. Das ist absurd."

"Wir fordern, dass endlich ernsthaft über einen Ausbau des städtischen ÖPNV nachgedacht wird. Es reicht nicht, vorhandene Bahnnetze um einzelne Stationen zu erweitern, eine teure U-Bahn-Linie zu bauen, die erst in 15 Jahren voll einsatzfähig ist, und Busse minimal zu beschleunigen. Der ÖPNV in Hamburg muss massiv ausgebaut werden. Eine Stadtbahn könnte hierfür eine Lösung sein. Diese würde nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern langfristig auch den städtischen Geldbeutel schonen", so Palte.

Energienetze: Die Landeshaushaltsordnung darf nicht verletzt werden (09.04.2018)

Wie in den vergangenen Tagen durchgesickert ist, liegt der Wert des Hamburger Fernwärmenetzes deutlich unterhalb des Mindestkaufpreises, den der Energieversorger Vattenfall und die Stadt Hamburg im Zuge der Umsetzung des Volksentscheides zum Rückkauf der Hamburger Energienetze vereinbart haben.

Dazu sagt Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Mit großem Befremden haben wir wahrgenommen, dass manche politische Kraft fordert, das Hamburger Fernwärmenetz um jeden Preis zurückzukaufen."

"Natürlich muss alles daran gesetzt werden, den Volksentscheid umzusetzen. Dies ist eine Frage des Respekts gegenüber einer demokratischen Entscheidung. Jedoch muss hier eine rote Linie gezogen werden. Es darf nicht sein, dass aufgrund schlechter Verhandlungen ein dreistelliger Millionenbetrag an Steuergeldnern in den Sand gesetzt wird. Sollte am Ende die Landeshaushaltsordnung gezielt verletzt werden, wäre dies ein klassischer Schwarzbuch-Fall."

"Es wird Zeit, den Weg der ideologiegetriebenen Energiepolitik zu verlassen. In Moorburg steht den Hamburgerinnen und Hamburgern ein hocheffizientes Kohlekraftwerk zur Verfügung. Um die Bürger nicht durch zu hohe Fernwärmegebühren zu belasten, sollte ergebnisoffen darüber diskutiert werden, Moorburg an das bestehende Netz anzuschließen. Diejenigen, die durch den Ausschluss Moorburgs eine Preissteigerung bei der Fernwärme in Kauf nehmen, sind am Ende wahrscheinlich nicht diejenigen, bei denen sich eine Kostensteigerung im Portemonnaie bemerkbar machen würde", so Glawe abschließend.

BdSt zu neuem Bürgermeister: ''Wir erhoffen uns neue Impulse'' (28.03.2018)

Der bisherige Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher wurde heute von der Hamburgischen Bürgerschaft zum neuen Ersten Bürgermeister gewählt. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Im Namen des Hamburger Steuerzahlerbundes gratuliere ich Herrn Dr. Tschentscher sehr herzlich zur Wahl ins Amt des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg. Wir wünschen ihm viel Erfolg und insbesondere auch viel Kraft für seine neuen Aufgaben."

"Wir erhoffen uns vom Bürgermeister neue Impulse für Hamburg. Für den städtischen ÖPNV wünschen wir uns endlich einen großen Wurf. Die Verkehrsprobleme der Zukunft werden wir nicht nur durch eine in zwei Jahrzehnten fertiggestellte neue U-Bahn-Linie und neue Radwege lösen können. Zudem erwarten wir, dass Dr. Tschentscher allen Gedankenspielen, die die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belasten würden, entschieden entgegentritt. Der Fall der Straßenreinigungsgebühr hat gezeigt, dass noch nicht bei jedem im Senat angekommen ist, dass die Menschen bereits genug durch Steuern und Abgaben belastet werden. In Zeiten von Rekordsteuereinnahmen sollte es in der Politik nicht um zusätzliche Belastung, sondern endlich auch mal um Entlastung gehen", so Palte abschließend.

Schuldenstand: „Die aktuellen Zahlen bereiten uns Sorge“ (27.03.2018)

Das Statistische Bundesamt hat heute die aktuellen Zahlen zur Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen vorgelegt. Demnach sind die Schulden der Freien und Hansestadt Hamburg im vergangenen Jahr bundesweit prozentual (4,7 Prozent) am meisten gestiegen. Dreizehn Länder konnten ihre Schulden reduzieren.

Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Die aktuellen Zahlen bereiten uns Sorge. Am Ende ist es nichts wert, wenn im Kernhaushalt die Schulden reduziert werden, diese Erfolge aber vom Schuldenanstieg im Gesamtkonzern aufgefressen werden. In Zeiten von Rekordsteuereinnahmen muss es endlich gelingen, den städtischen Schuldenberg merklich zu reduzieren. Dies ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit."

"Der designierte Bürgermeister Dr. Tschentscher steht nun in der Verantwortung, jeden Stein umzudrehen, damit Hamburgs Schulden in den kommenden Jahren sinken. Auf teure Antrittsgeschenke an die Interessengruppen der Stadt muss unbedingt verzichtet werden. Dies sagen wir auch mit Blick auf den im kommenden Jahr beginnenden Bürgerschaftswahlkampf. Es ist nicht die Zeit für Wahlgeschenke", so Palte abschließend.

BdSt-Tempocheck: Hamburgs Finanzverwaltung büßt Spitzenplatz ein (19.03.2018)

Für seinen neuen Tempocheck hat der Bund der Steuerzahler die Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern quer durch die Republik recherchiert. Das Ergebnis: Arbeitnehmer müssen zwischen 35 Tagen in Berlin und knapp 58 Tagen in Bremen warten, bis sie ihren Steuerbescheid erhalten. Bei Selbstständigen und Unternehmern kann es sogar noch etwas länger dauern, da die Steuerfälle hier meist komplexer sind.

Nach dem neuen Ranking des Steuerzahlerbundes hat die Hamburger Finanzverwaltung ihren Spitzenplatz eingebüßt und liegt nun hinter Berlin auf Platz 2. Im allgemeinen Durchschnitt nämlich benötigte die Hansestadt im vergangenen Jahr vom Eingang der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid 41 Tage. Im Jahr zuvor waren es nur 36,4 Tage. In Arbeitnehmerfällen ist Hamburg vom ersten auf den vierten Platz zurückgefallen. Dauerte die Bearbeitung 2016 noch rund 34 Tage, mussten die Arbeitnehmer 2017 schon 40 Tage auf ihren Steuerbescheid warten. Selbstständige und Unternehmer in der Hansestadt mussten 2017 43 Tage auf ihren Bescheid warten, 2016 noch waren es nur knapp 39 Tage. Hier konnte Hamburg im Ländervergleich den zweiten Platz verteidigen.

Zu den Ergebnissen des BdSt-Tempochecks sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Hamburger Steuerzahlerbundes: "Die Hamburger Finanzverwaltung gehört nach wie vor zur Spitzengruppe der 16 Bundesländer und muss einen Vergleich nicht scheuen. Und dennoch fällt auf, dass sich die meisten Bundesländer verbessern konnten, wohingegen sich die Bearbeitungszeiten in Hamburg verlängert haben."

"Die Qualität der Bearbeitung muss natürlich immer im Vordergrund stehen. Und dennoch gilt es nun, den Ursachen für die längere Bearbeitungsdauer auf den Grund zu gehen und zu prüfen, welche Prozesse innerhalb der Finanzverwaltung noch weiter optimiert werden können. Wir sind zuversichtlich, dass sich die Hansestadt ihren Spitzenplatz dann schon bald wieder zurückerobern kann. Auch in Anbetracht der elektronischen Bearbeitung für die Steuererklärung 2017", so Palte abschließend.

BdSt zu neuem Finanzminister: "Olaf Scholz hat sich um Hamburg verdient gemacht" (09.03.2018)

Zum Wechsel des Ersten Bürgermeisters als Bundesfinanzminister nach Berlin sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Olaf Scholz hat sich um die Freie und Hansestadt Hamburg verdient gemacht. Es ist ihm gelungen, wenn auch in wirtschaftlich guten Zeiten, die städtischen Finanzen auf ein gesundes Fundament zu stellen. Auch wenn Hamburg noch viele Jahre benötigen wird, die durch die Verschuldungsorgien der vergangenen Jahrzehnte angerichteten Schäden zu reparieren, hat Olaf Scholz die Finanzpolitik der Stadt in die richtigen Bahnen gelenkt."

"Durch seine norddeutsche, zurückhaltende Art hat er für unsere Stadt bundesweit viele Sympathien gewonnen. Der Bund der Steuerzahler wünscht Olaf Scholz gutes Gelingen in Berlin. Und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel", so Palte abschließend.

Rechnungshof-Jahresbericht: Auswahl zur Besetzung von Kontrollgremien öffentlicher Unternehmen muss sorgfältiger erfolgen (12.02.2018)

Heute hat der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg den Jahresbericht 2018 vorgestellt.

Der Rechnungshof kritisiert unter anderem die Besetzung des Verwaltungsrats der hsh portfoliomanagement AöR. In diesem fehle es an der nötigen Fachkompetenz, um die Tätigkeit der Geschäftsführung überwachen zu können. Dazu sagt Sabine Glawe, haushaltspolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Wir sind dankbar, dass nun auch der Rechnungshof den Finger in die Wunde legt."

"Nicht nur in Hamburg, sondern in der ganzen Bundesrepublik können wir beobachten, dass Gremien öffentlicher Unternehmen regelmäßig falsch besetzt werden. Wenn der Staat seiner Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler gerecht werden will, hat er dafür Sorge zu tragen, dass das verantwortliche Personal auch über die notwendigen Kompetenzen verfügt. Ansonsten ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich Fälle wie die der HSH Nordbank, die den Steuerzahler Milliarden gekostet haben, wiederholen", so Glawe weiter.

Elbphilharmonie bleibt (zunächst) ein ''Haus für alle'' (17.01.2018)

Wie heute bekannt wurde, wird der Zugang zur Plaza der Elbphilharmonie bis auf Weiteres kostenfrei möglich sein. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Wir begrüßen diese Entscheidung sehr. Der Steuerzahler hat das Konzerthaus finanziert und die Elbphilharmonie wurde den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt immer als 'Haus für alle' verkauft."

"Es ist richtig, dass zunächst weiterhin jedem, egal ob schmales Budget oder nicht, die Möglichkeit offen steht, die Elbphilharmonie zu besuchen. Solange es aufgrund der ausverkauften Konzerte für viele Menschen nicht möglich ist, die Elbphilharmonie in Gänze zu erleben, sollte der Zugang zur Plaza kostenfrei bleiben", so Palte weiter.

Schuldenstand: Pfad der Haushaltskonsolidierung nicht verlassen! (15.01.2018)

Wie der Senat heute mitteilte, hat die Stadt Hamburg im Jahr 2017 einen kameralen Haushaltsüberschuss in Höhe von rund 960 Mio. Euro erzielt. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Die guten Zahlen sind zum größten Teil das Ergebnis der brummenden Konjunktur. Die Überschüsse wurden von den Hamburger Steuerzahlern erwirtschaftet, deshalb erwarten diese auch einen verantwortungsvollen Umgang mit den Mehreinnahmen."

"Vor dem Hintergrund der anstehenden Schuldenbremse ist es wichtig, den Pfad der Haushaltskonsolidierung nicht zu verlassen. Steigende Einnahmen sollten nur dann für steigende Ausgaben verwendet werden, wenn es sich um Investitionen in die Zukunft, wie zum Beispiel Bildung und Infrastrukturprojekte, handelt. Denn sollte sich die Konjunktur mittelfristig wieder eintrüben, reden wir nicht mehr von vollen Kassen, sondern von zu stopfenden Haushaltslöchern."

"Wir unterstützen den Finanzsenator in seinem Vorhaben, die Mehreinnahmen nicht ausnahmslos zur Schuldentilgung, sondern auch für Zukunftsinvestitionen und die Bildung von Reserven zu nutzen. Allerdings werden wir darauf achten, dass die zusätzlichen Mittel nicht in Kassen verschwinden, die dann zum Bürgerschaftswahlkampf in zwei Jahren wieder geöffnet werden", so Palte abschließend.

Elbphilharmonie: Happy Birthday, Steuerzahlerphilharmonie (11.01.2018)

Die Elbphilharmonie wurde heute vor genau einem Jahr eröffnet. Dazu sagt Lorenz Palte, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.: "Das Entstehen des neuen Hamburger Wahrzeichens war eine schwere Geburt. Umso mehr freuen wir uns, dass wir heute den 1. Geburtstag der Elbphilharmonie feiern können. Aus der Hamburger Skyline ist das Konzerthaus nicht mehr wegzudenken. Der internationale Fokus hat sich durch die Eröffnung der Elbphilharmonie auf Hamburg gerichtet. Hierauf können die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die durch ihre Steuergelder den Bau des Gebäudes erst ermöglicht haben, stolz sein."

"Und dennoch: In die Jubelarien der vergangenen Tage, dass die Elbphilharmonie ihr erstes Jahr mit einem Überschuss abgeschlossen hat, möchten wir nicht mit einstimmen. Bei städtischen Zuschüssen in Millionenhöhe ist dies nicht die ganz große Kunst. Von den Zinszahlungen für die Errichtung des Gebäudes, die die Stadt noch viele Jahre wird stemmen müssen, ganz zu schweigen. Das kulturelle Angebot der Hansestadt, das eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllt, wird auch langfristig ein Zuschussgeschäft bleiben. Deshalb ist es um so wichtiger, die internationale Strahlkraft der Elbphilharmonie zu nutzen, um nicht nur Touristen, sondern auch Investitionen anzulocken."

"Bezüglich der Diskussion, ob der Zutritt zur Plaza der Elbphilharmonie bald eventuell kostenpflichtig werden soll, beziehen wir eine klare Position. Da durch die stets ausverkauften Veranstaltungen des Konzerthauses viele Menschen nicht die Chance haben, die Elbphilharmonie in Gänze zu erleben, sollte der Zugang zur Plaza zunächst kostenfrei bleiben", so Palte abschließend.