"Schnelles Handeln ist gefragt!"
+++ Homeoffice für Grenzpendler schadet nicht bei der Steuer: Saarland und Luxemburg vereinbaren Lösung +++
+++ Auch Thüringen verlängert Abgabefrist für Steuererklärungen - sonstige Fristverlängerungen im Einzelfall möglich +++
Nach dem Bundesland Bayern kommt nun auch die Finanzverwaltung in Thüringen den steuerberatenden Berufen entgegen: Die Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen 2018 wird verlängert. Anträgen zur Fristverlängerung werden dort ohne Prüfung eines Verschuldens rückwirkend vom 29. Februar 2020, befristet bis zum 31. Mai 2020, stattgegeben.
Fristverlängerungsanträge für Steueranmeldungen, zum Beispiel für die Lohn- und Umsatzsteuer, werden einzelfallbezogen geprüft, aber aufgrund der aktuellen Situation großzügig bearbeitet.
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