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Steuertipp: Auch unter Denkmalschutz ist das Grundstück nicht "0 Euro" wert
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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Der Mindesturlaub kann nicht entfallen
Steuertipp: Grundsteuer - Das "Flächen-Faktor-Modell" ist nicht zu beanstanden
Die Neuregelung des Grundsteuergesetzes (hier in Hessen) ist verfassungsgemäß. Das Bundesland Hessen hat nicht das Bundesmodell übernommen, sondern ein eigenes so genanntes Flächen-Faktor-Modell entwickelt. Es sei nicht zu beanstanden, die Werte allein anhand der Grundstücks- und Gebäudegröße zu ermitteln. Es dürfe typisierend davon ausgegangen werden, die kommunale Infrastruktur in größerem Umfang nutzen zu können. (Hessisches FG, 3 K 663/24) - vom 23.01.2025