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Steuertipp: Ändert der Gesetzgeber Bedingungen, kann das eine Entnahme fingieren

16.04.2026

Die so genannteEntnahme aus dem Betriebsvermögen führt meist zu einer Realisierung von stillenReserven. Dafür muss aber eine »Entnahmehandlung« vom Steuerzahler vorgenommenwerden. Eins solche Entnahme kann fingiert werden, wenn ein deutsches Besteuerungsrechtausgeschlossen oder beschränkt wird. Dieser Tatbestand ist auch dann erfüllt,wenn eine Verschlechterung des Besteuerungsrechts nicht durch densteuerpflichtigen Betrieb selbst, sondern durch eine Veränderung derrechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst wird (= »passive Entstrickung«). (BFH,I R 41/22) - vom 19.11.2025

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