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Rechtstipp: Wer Kaminasche in der Biotonne entsorgt, der zahlt die Feuerwehr
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Rechtstipp: Rentenversicherung - Sind die Eltern in Frankreich versichert, dann gibt es keine Beiträge
Steuertipp: Ändert der Gesetzgeber Bedingungen, kann das eine Entnahme fingieren
Die so genannteEntnahme aus dem Betriebsvermögen führt meist zu einer Realisierung von stillenReserven. Dafür muss aber eine »Entnahmehandlung« vom Steuerzahler vorgenommenwerden. Eins solche Entnahme kann fingiert werden, wenn ein deutsches Besteuerungsrechtausgeschlossen oder beschränkt wird. Dieser Tatbestand ist auch dann erfüllt,wenn eine Verschlechterung des Besteuerungsrechts nicht durch densteuerpflichtigen Betrieb selbst, sondern durch eine Veränderung derrechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst wird (= »passive Entstrickung«). (BFH,I R 41/22) - vom 19.11.2025