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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Nicht immer gibt es ein Fahrverbot nach einem Rotlichtverstoß

02.12.2022

Grundsätzlich gibt es ein Fahrverbot sowie ein erhöhtes Bußgeld für Autofahrer, die eine Ampel trotz bereits länger als eine Sekunde andauernder Rotphase passieren, weil es sich um eine „grobe Pflichtverletzung“ handelt ("qualifizierter Rotlichtverstoß"). Das muss aber nicht zwingend gelten, wenn ein solcher Rotlichtverstoß in einer einspurigen Verkehrsführung an einer Baustellenampel begangen und niemand gefährdet wird. Dann könne von dem Fahrverbot abgesehen werden. (Der Einzelfall ist genau zu betrachten.) (Bayerisches OLG, 201 ObOWi 1543/21)

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