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Staatliche Covid 19 Maskenbeschaffung

Presseinformation 03.03.2021

Bund der Steuerzahler fordert Transparenz und eine Preisprüfung durch die zuständigen öffentlichen Preisüberwachungsstellen in Bayern

Angesichts der jetzt bekannt gewordenen, teilweise viel zu hohen Beschaffungspreise für Atem-Schutzmasken im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie fordert der Bund der Steuerzahler in Bayern eine Prüfung gemäß § 4 der Verordnung „PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ (PreisV 30/53) durch die öffentlichen Preisüberwachsungsstellen in Bayern.

Der Bund der Steuerzahler ist als Mahner und Wächter der Steuerzahler und Verfechter der sozialen Marktwirtschaft bekannt. Dass er sich jetzt in die Diskussion um die Beschaffung von Hygiene-Artikeln einschaltet, mag auf den ersten Blick verwunderlich sein, bei genauer Betrachtung wird es aber klar, warum er sich hier zu Wort meldet, so Präsident Rolf von Hohenhau. Wenn tatsächlich überteuerte Preise für Masken und andere Hygieneartikel bezahlt werden mussten, die nicht den üblichen Marktpreisen entsprechen, dann muss das geprüft und korrigiert werden. Ein Anstieg der Nachfrage und temporärer Engpass alleine rechtfertige nicht Preissteigerungen um teils das 25-fache und sogar mehr. Genau für die Fälle gebe es die Möglichkeit der öffentlichen Preisüberwachung, so von Hohenhau. Es könne nicht angehen, dass eine Notlage ausgenutzt werde und plötzlich „Mondpreise“ verlangt würden.

Dass der Markt grundsätzlich funktioniere, zeige die aktuelle Angebotsentwicklung bei FFP2- und OP-Masken. Zudem hätten sich gerade große Internet-Plattformen positiv hervorgetan, die überteuerte Angebote von ihren Seiten entfernt und Händler sogar gewarnt hätten, keine unangemessenen Preise zu verlangen.

Sowohl die öffentliche Hand wie auch die Händler sind gerade in Notzeiten aufgerufen, mit besonderer Sorgfalt auf die Verwendung öffentlicher Mittel zu achten und Missbrauch zu vermeiden.

Entscheidend sei zudem, dass Transparenz über die Beschaffung und Beschaffungswege hergestellt werde. Sollte es hier - wie jetzt in den Medien berichtet -  zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein oder sogar strafbare Handlungen vorliegen, müsse dies geprüft und mit aller Konsequenz verfolgt werden.

München, den 03. März 2021

 

Rückfragen: Vizepräsident Michael Jäger unter:  089/126008-11

 

Rudolf G. Maier
Pressesprecher

 

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