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Mehrwertsteuerbetrug: Rat der EU einigt sich auf verstärkte Zusammenarbeit mit EU-Ermittlungsbehörden
Der Rat hat sichheute vorläufig auf neue Vorschriften geeinigt, um die Bekämpfung desMehrwertsteuerbetrugs in der EU durch eine vertiefte Zusammenarbeit zwischenden Mitgliedstaaten, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und demEuropäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu verstärken.
Der neue Rahmen werdeder EUStA und dem OLAF einen direkteren Zugang zu wichtigen Mehrwertsteuerdatenüber grenzüberschreitende Umsätze in der EU ermöglichen, einschließlichInformationen von Eurofisc, dem EU-Netzwerk zur Bekämpfung vonMehrwertsteuerbetrug.
GrenzüberschreitenderMehrwertsteuerbetrug, insbesondere innergemeinschaftlicherMissing-Trader-Mehrwertsteuerbetrug (häufig in Form von "Karussellbetrug"),stelle ein ernsthaftes Problem für die EU dar, so der Rat. Nach Angaben derEuropäischen Kommission kosteten diese kriminellen Handlungen die Staatskassender Mitgliedstaaten und den EU-Haushalt jährlich zwischen 12,5 Milliarden und32,8 Milliarden Euro. Sie werden hauptsächlich von Gruppen organisierterKriminalität begangen.
In der Praxisermöglicht der neue Rahmen der EUStA und dem OLAF, über Informationen auserster Hand zu verfügen, die sie benötigen, um Untersuchungen in ihremZuständigkeitsbereich in Bezug auf mutmaßlichen grenzüberschreitendenMehrwertsteuerbetrug einzuleiten und zu unterstützen. Dies werde dieKoordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren verbessern, die Ermittlungenbeschleunigen und die Gesamtkapazität der EU zur Aufdeckung und Bekämpfung vonMehrwertsteuerbetrug, der die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt,stärken, erwartet der Rat der EU. Gleichzeitig werde der Rahmen dazu beitragen,fairere Wettbewerbsbedingungen für die rechtmäßig handelnden Unternehmen in derEU zu schaffen.
Die neuenVorschriften werden nach Angaben des Rates in Form einer Verordnung zurÄnderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit derVerwaltungsbehörden und die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs erlassen. DieMaßnahme schließe sich an die im März 2025 erzielte Einigung an, dieMehrwertsteuermeldepflichten für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen anUnternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, bis 2030 vollständigzu digitalisieren, wodurch die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs weiterunterstützt werden soll.
Sobald dasEuropäische Parlament seine Stellungnahme zu dem Dossier angenommen hat – wasderzeit für Juli 2026 erwartet werde –, will der Rat die neuen Vorschriftenförmlich annehmen. Die Verordnung würde dann 20 Tage nach ihrerVeröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
Rat derEuropäischen Union, PM vom 05.05.2026