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Klagerecht für Umweltverbände: Soll reformiert werden
Die Bundesregierung will das Klagerecht für Umweltverbändestraffen und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standardsanpassen. Über einen zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weitererVorschriften vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/4146) berät der Bundestagerstmalig am 19.02.2026.
Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren inUmweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhabenschneller umzusetzen. Für das Klagerecht sind daher künftig strengere Regelnvorgesehen: Laufende Klageverfahren sollen demnach keine aufschiebende Wirkungmehr haben. Zudem ist die Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfristgeplant, in der Kläger Beweismittel vorlegen können.
Auch sollen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfeeinlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren "sachlichen und räumlichenAufgabenbereich" fällt. Der Entwurf sieht ferner fest definierte Kriterienzur Anerkennung vom Umweltvereinigungen vor. Die Anerkennung soll zeitlichbefristet werden. Allerdings könnten künftig auch Stiftungen alsUmweltvereinigung anerkannt werden.
Darüber hinaus ist auch geplant, das europaweit vereinbarteInformations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in dieNovelle aufzunehmen. Vor allem der Europäische Gerichtshof und dieVertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungenzum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt.
Daneben setze der Entwurf Aufträge des Koalitionsvertrags,Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigungaus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Bundestags um, schreibtdie Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PM vom 18.02.2026