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Kindergeld: Soll künftig ohne Antrag ausgezahlt werden
Die Bundesregierung möchte bürokratische Hürden für Familienabbauen und plant, dass das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindesantragslos ausgezahlt werden soll.
"Das Kindergeld kann künftig ohne Antrag ausgezahltwerden, unseren Gesetzentwurf dazu legen wir heute vor. Dann können Eltern nachder Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigemPapierkram herumzuschlagen", sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil(SPD) am 19.02.2026.
Seit 2024 können Eltern bereits vorausgefüllte Anträge fürdas Kindergeld nutzen. Dazu erhalten sie nach der Geburt eines Kindes einBegrüßungsschreiben mit einem QR-Code von der Familienkasse. Dieses Verfahrensoll für Eltern nun noch deutlich vereinfacht werden.
Die Bundesregierung hat am 19.02.2026 die Ressortabstimmungfür den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur antragslosen Auszahlungdes Kindergelds eingeleitet, auf die das parlamentarische Verfahren folgt. DasGesetz soll 2027 in Kraft treten, die Auszahlung ohne Antrag soll dann in zweiStufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein.
In einer ersten Stufe soll das Kindergeld für jedes weitereKind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Personausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält. In einer zweiten Stufesoll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. DieVoraussetzungen dafür sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit demKind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestensein Elternteil im Inland arbeitet.
Und so soll konkret verfahren werden: Das Bundeszentralamtfür Steuern (BZSt) vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. DieInformation über die Geburt erhält es von den Standesämtern über dieMeldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburteines Kindes. Für die automatische Auszahlung soll künftig das Vorliegen einerIBAN genügen. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, soll die Auszahlung erfolgen.Laut Bundesfinanzministerium können Bürger dem BZSt schon heute ihre IBANmitteilen – entweder über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+.
Mit der Änderung soll das Once-Only-Prinzip umgesetztwerden: Daten müssen gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden.
Soweit die Voraussetzungen für eine antraglose Auszahlungdes Kindergeldes nicht vorliegen, erhalten die Eltern nach Angaben des BMF auchzukünftig ein Begrüßungsschreiben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (zumBeispiel zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbständigen) nichtbekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausausgefüllten Antragergänzt werden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 19.02.2026