Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Kind in Ausbildung: Eltern können von Au...

Kind in Ausbildung: Eltern können von Ausbildungsfreibetrag profitieren

06.05.2026

Wer ein volljähriges Kind hat, das studiert oder eineAusbildung macht und nicht mehr zu Hause wohnt, kann in seiner Steuererklärungden Ausbildungsfreibetrag beantragen. Dieser beträgt nach Angaben derVereinigten Lohnsteuerhilge (VLH) 1.200 Euro im Jahr.

Damit man den Ausbildungsfreibetrag geltend machen kann, müsseman einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben und unbeschränkteinkommensteuerpflichtig sein.

Ohne Bedeutung ist laut VLH, wie viel das Kind in seinerAusbildung oder mit einem Nebenjob während des Studiums beziehungsweise derSchule verdient. Diese Einkünfte würden nicht auf den Ausbildungsfreibetragangerechnet.

Für getrenntlebende Eltern gelte grundsätzlich, dass jederElternteil jeweils einen hälftigen Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag von1.200 Euro hat, also 600 Euro pro Person. Einvernehmlich könne man den Betragallerdings anders aufteilen.

Wenn das Kind beispielsweise nur für ein Semester in einerWG lebt oder es ein duales Studium macht und dafür für drei Monate im Wohnheimuntergebracht ist, gebe es den Ausbildungsfreibetrag auch anteilig für dieseZeit.

Weiter teilt die VLH mit, dass man den Freibetrag auch beiden Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – kurz ELStAM – eintragen lassenkann. Bei der Einkommensteuererklärung gehöre er in die Anlage Kind.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 17.04.2026

Mit Freunden teilen