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Kampf gegen Internetkriminalität: IP-Adressen sollen vorsorglich gespeichert werden

23.04.2026

Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen, Cyberbetrugoder digitale Gewalt: Internetbezogene Straftaten wie diese sollen künftigbesser aufgeklärt werden können. Die Bundesregierung hat dazu einenGesetzentwurf beschlossen. Danach sollen Internetzugangsanbieter künftigverpflichtet sein, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate vorsorglich zuspeichern.

Die Pflicht soll sich auf weitere Daten wie die Portnummernerstrecken, sofern dies für die eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einemAnschlussinhaber erforderlich ist. Standortdaten und andere Verkehrsdaten(insbesondere Informationen über besuchte Websites und Online-Dienste) sindnicht erfasst. Sie dürfen – wie bisher – nicht anlasslos gespeichert werden.

Der Gesetzentwurf sieht mit der Sicherungsanordnung außerdemein neues – einzelfallbezogenes – Ermittlungsinstrument vor.Ermittlungsbehörden sollen bei Verdacht einer StraftatTelekommunikationsanbieter zeitlich befristet zur Sicherung von bestimmtenDaten verpflichten können. Die Anordnung soll sich ausschließlich aufVerkehrsdaten beziehen dürfen, also insbesondere Daten dazu, wer wann mit wemvon wo aus kommuniziert hat. Nicht erfasst werden die Inhalte einerKommunikation. Die Sicherungsanordnung soll für bis zu drei Monate erfolgen undbei richterlichem Beschluss einmalig um bis zu drei Monate verlängert werdenkönnen.

Außerdem sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig beiStraftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfragedurchführen können. Bisher ist dies nach der Rechtsprechung desBundesgerichtshofs nur bei bestimmten, besonders schweren Straftaten möglich.

Der Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarischeVerfahren an Bundestag und Bundesrat übersandt.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PMvom 22.04.2026

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